Aufgaben und Einsatzbereiche von Beschlägen

Beschläge für Fenster, Türen und Tore schaffen die Voraussetzung, spezifische Funktionen, Eigenschaften sowie formale Lösungen zu verwirklichen. Die Einsatzgebiete werden zunächst durch vorhandene, zum Teil genormte Konstruktionen vorgegeben. Die Beschläge-Details müssen in gegenseitiger Abstimmung zwischen den Rahmenkonturen und den Beschlag-Abmessungen hergestellt und eingebaut werden.

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Im Bereich der genormten, werkzeugabgestimmten Konstruktions-Details richten sich die Beschlagausführungen weitgehend nach den Fenster- und Türrahmen. Bei Neu- und Weiterentwicklungen hingegen bestimmen vielfach die Beschläge das Einhalten bestimmter, beschlagabgestimmter Fenster- und Türendetails. Aus diesem Wechselspiel zwischen Beschlag und Bauteil-Konstruktion leiten sich wesentliche Einsatzbereiche ab. Je sorgfältiger die Abstimmung zwischen dem Bauzubehör und dem Bauteil vorgenommen wird, desto präziser ist die Funktionsfähigkeit eingebauter Beschläge.

Das Einsatzspektrum von Beschlägen, Verschlüssen und Schlössern wird immer häufiger und immer differenzierter von der Bauplanung und Baugestaltung beeinflusst. Lage, Größe und Proportion von Fenster, Türen und Toren legen bereits im Planungsstadium bestimmte Beschlagarten und -ausführungen fest. In der Praxis wird leider die optimale Beschlagauswahl oftmals zu spät, vielfach als Kompromiss vorgenommen. Fensterflügel-Öffnungsarten, Verschluss- bzw, Verriegelungssysteme sowie das sogenannte „Kleine Bauzubehör“ wie Bänder, Feststeller, Scheren, Fehlbedienungssperren, Hebelfreiräume usw. können ihre volle Bedienungs- und Funktionsfähigkeit am besten entfalten, wenn die flankierenden Hochbauausführungen auf die Bauteile Fenster und Tür - und damit auf den Beschlageinsatz - abgestimmt sind.

Neben den freien, individuellen Einsatz- und Auswahlkriterien fordern sogenannte bauaufsichtlich festgelegte, Technische Baubestimmungen (TB) den Einsatz spezieller Beschläge und Zubehörteile. Technische Baubestimmungen sind Regelwerke, in denen u.a. Mindestforderungen, Sicherheitsvorschriften und nutzungsbedingte Besonderheiten geregelt sind, die der Auftraggeber und Bauherr in der Leistungsbeschreibung nicht erwähnen muss. Beispiele stehen im Zusammenhang mit Brand- und Rauchschutz, bei der Verkehrssicherheit, der Bedienbarkeit, Fensterpflege von innen usw.

Weitere Einsatzbereiche umfassen selbstschließende Türschließer, Panikverschlüsse, Fangscheren für Oberlichter und sicherheitstechnische Anforderungen, zu deren Erfüllung spezielle Beschläge eingesetzt werden müssen - wie gesagt: leider fast immer ohne Erwähnen im Auftrags- und Planungsgespräch.

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