Spindeltreppen
platzsparende Treppen
Wenn die Fläche klein, die Wirkung aber groß sein soll, kommen Spindeltreppen als Sonderform der Wendeltreppe zum Einsatz. Sie sind jedoch anspruchsvoll in der Planung und Ausführung und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Was sind Spindeltreppen?
Spindeltreppen sind Wendeltreppen, die sich um eine Mittelspindel wendeln. Die Spindeltreppe kommt also ohne ein Treppenauge aus und hat so eine sehr kleine Grundfläche. Spindeltreppen bestehen oft aus Stahlkonstruktionen, weil Metall sich eng biegen lässt und trotz filigraner Ausgestaltung eine hohe Tragkraft bietet. Die Stufen werden einzeln an der Spindel befestigt und häufig zusätzlich über Geländer oder Außenwangen ausgesteift. Darüber hinaus gibt es auch Spindeltreppen aus Holz oder Beton. Letztere sind meist aus kreisförmig aufeinandergeschichteten Stufensegmenten konstruiert, sodass das hohe Eigengewicht der Betonstufen entlang starrer Anschlüsse über die mittige Achse abgetragen werden kann.
Besonderheit Statik
Bei Spindeltreppen ergibt sich aus der Geometrie eine besondere statische Belastung der Mittelspindel: Die Lasten aus Stufen, Geländer und Personen werden über die auskragenden Stufen exzentrisch, also seitlich versetzt, in die zentrale Spindel eingeleitet. Da die Last nicht direkt an der Mittelachse auftritt, entsteht ein Hebelarm und damit ein zusätzliches Biegemoment. Die Mittelspindel muss daher nicht nur die vertikalen Lasten abtragen, sondern wird auch auf Biegung beansprucht. Je nach Konstruktion, Stufenanordnung und Anschlussdetails können zudem Torsionskräfte, also Verdrehbeanspruchungen, auftreten. Ebenso sind die dynamischen Einwirkungen durch die Auftritte zu berücksichtigen. Die Mittelspindel muss daher ausreichend tragfähig und biegesteif sein; es braucht zudem verwindungssteife Stufenanschlüsse sowie kraftschlüssige Auflager oder Einspannungen an den Geschossdecken. Sie begrenzen Verformungen und vermeiden störende Schwingungen im Gebrauch.
Schallschutz bei Spindeltreppen
Bei der kraftschlüssigen Lagerung der Treppe muss jedoch unbedingt der Schallschutz mitgedacht werden: Körperschall kann bei Spindeltreppen über die Mittelspindel in angrenzende Bauteile übergehen. Besonders anfällig für Schallübertragung und Schwingungen sind Treppen aus Metall und Holz. Daher sollte man auf elastisch entkoppelte Anschlüsse der Spindel an Decken und Podesten sowie auf schwingungsdämpfende Lagerungen oder Zwischenlagen an den Stufenanschlüssen achten. Massivere Konstruktionen aus Stahlbeton weisen durch ihre Bauart meist ein besseres Schwingungs- und Schallverhalten auf, aber auch hier sind schallentkoppelte Anschlüsse notwendig.
Treppengeometrie und notwendige Laufbreiten
Die Stufen verjüngen sich zur Spindel hin, und zwar stärker, als es bei Wendeltreppen mit Treppenauge der Fall ist. Planende müssen daher besonders auf die korrekte Planung gut nutzbarer Stufen achten. Nach DIN 18065: Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße muss die Stufentiefe bzw. der Auftritt an der inneren Begrenzung der nutzbaren Laufbreite mindestens 100 mm betragen; schmalere Bereiche zählen nicht zur nutzbaren Laufbreite. Entlang der Lauflinie müssen Stufentiefe und Steigung einer geraden Treppe und damit der DIN 18065 entsprechen. Der geforderte Mindestauftritt liegt bei 21 bis 26 Zentimetern (je nach baurechtlicher Einstufung). Für das Steigungsverhältnis gilt die Schrittmaßregel von 2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 Zentimeter.
Wo liegt die Lauflinie?
Durch die sehr enge Geometrie ergeben sich sehr unterschiedliche Stufentiefen und Schrittmaßverhältnisse innerhalb derselben Spindeltreppe. Daher ist für die Bemessung von Stufen und Steigung die Lauflinie entscheidend, die im Gehbereich liegt. Im Gegensatz zu geraden Treppen, muss die Lauflinie aber nicht mittig im Gehbereich liegen, sondern darf bei gewendelten Treppen innerhalb des Gehbereichs nach außen verschoben werden.
Wo liegt der Gehbereich?
Der übliche Gehbereich bei Spindeltreppen ist klein: Nach DIN 18065 Gebäudetreppen beträgt er mindestens 2/10 der nutzbaren Laufbreite und beginnt erst in deren Mitte, sprich, er liegt auf der äußeren Hälfte der nutzbaren Laufbreite. Das heißt konkret: Bei einer Spindeltreppe mit einer nutzbaren Laufbreite von 100 Zentimetern beträgt der Gehbereich 20 Zentimeter, innen ist der Abstand zur Spindel 50 Zentimeter, außen beträgt der Abstand zum Handlauf 30 Zentimeter. In diesem Gehbereich ist die Lauflinie anzunehmen und Stufentiefe und Steigung entsprechend zu planen.
Übrigens, die DGUV-Information BGI/GUV-I 561 Treppen empfiehlt für Spindeltreppen die Platzierung der Lauflinie mit einem Abstand von 4/10 der nutzbaren Laufbreite vom äußeren Handlauf. Bei der oben als Beispiel genannte Spindeltreppe mit einer Laufbreite von 100 Zentimetern läge die Lauflinie 40 Zentimeter vom äußeren Handlauf entfernt und damit genau in der Mitte des nach DIN 18065 berechneten Gehbereiches.
Achtung, Kopf: lichte Durchgangshöhe planen
Bei engen Spindeltreppen ist die lichte Durchgangshöhe besonders zu beachten, da durch die Verjüngung der Stufen und die schmalen Gehbereiche möglicherweise Stufenunterkanten, angrenzende Podeste oder Geschossdecken in den Treppenraum ragen könnten. Auch hier gelten die Anforderungen der DIN 18065: Die lichte Treppendurchgangshöhe muss grundsätzlich mindestens 200 Zentimeter betragen und ist als senkrechtes Fertigmaß im Gehbereich bzw. entlang der Lauflinie nachzuweisen.
Spindeltreppen besser nicht als notwendige Treppen
Trotz normgerechter Geometrie sind Spindeltreppen ergonomisch
anspruchsvoll. Die stark variierenden Auftrittsbreiten, der enge
Innenradius und die kontinuierliche Richtungsänderung erfordern
mehr Aufmerksamkeit. Zudem erschweren kleine Durchmesser den
Transport von Möbeln, Haushaltsgeräten oder Rettungstragen sowie
das Passieren zweier Personen, die die Treppe gegenläufig
benutzen.
Planende müssen daher frühzeitig prüfen, ob die Treppe lediglich
eine zusätzliche Verbindung oder Teil eines notwendigen
Rettungswegs ist. Als notwendige Treppen sind Spindeltreppen nur
eingeschränkt geeignet; bei hoher Personenbelegung oder in vielen
Sonderbauten erfüllen sie die Anforderungen an sichere Flucht- und
Rettungswege häufig nicht. Ebenso ersetzen sie keine barrierefreie
Erschließung. Ob eine Spindeltreppe zulässig ist, richtet sich nach
den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung, der DIN 18065
sowie gegebenenfalls Sonderbauvorschriften. Als platzsparende
Zusatztreppe in Wohngebäuden, Galerien oder Dachgeschossen eignet
sie sich jedoch hervorragend und ist in diesen Fällen meist auch
baurechtlich kein Problem.
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