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Notwendiger Treppenraum

Ein notwendiger Treppenraum (auch Treppenhaus) ist ein über alle Geschosse durchgehender, eigenständiger Raum, in dem notwendige Treppen geführt werden. Er sichert den vertikalen, bauaufsichtlichen Rettungsweg. Gemäß § 35 der Musterbauordnung (MBO) müssen notwendige Treppenräume so angeordnet und ausgeführt sein, dass ihre Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich bleibt. Das bedeutet, sie müssen hohe Brandschutzanforderungen erfüllen, wie raumabschließende, feuerbeständige und mechanisch belastbare Wände und Decken (meist F90), nicht brennbare Oberflächen sowie Rauch- und Brandschutztüren, die dicht- und selbstschließend sein müssen. Notwendige Treppenräume müssen unmittelbar ins Freie führen. 

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Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege

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Brand-/​Schallschutz

Brandschutzanforderungen an Treppen und Treppenräume

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