_Treppen
Notwendiger Treppenraum
Ein notwendiger Treppenraum (auch Treppenhaus)
ist ein über alle Geschosse durchgehender, eigenständiger Raum, in
dem notwendige Treppen geführt werden. Er sichert den vertikalen,
bauaufsichtlichen Rettungsweg. Gemäß § 35 der Musterbauordnung
(MBO) müssen notwendige Treppenräume so angeordnet und ausgeführt
sein, dass ihre Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich
bleibt. Das bedeutet, sie müssen hohe Brandschutzanforderungen
erfüllen, wie raumabschließende, feuerbeständige und mechanisch
belastbare Wände und Decken (meist F90), nicht brennbare
Oberflächen sowie Rauch- und Brandschutztüren, die dicht- und
selbstschließend sein müssen. Notwendige Treppenräume müssen
unmittelbar ins Freie führen.
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Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com
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