Vormauerschalen
Vormauerschalen zweischaliger Wände aus Backstein,
Klinker
oder Kalksandstein-Verblendern unterliegen aufgrund von
materialspezifischen Bedingungen (Zusammensetzung, Farbe) sowie
thermischen und statischen Belastungen Zwängungsspannungen. Damit
diese nicht zu Schäden (Risse infolge unzulässiger Durchfeuchtung)
führen, müssen in Vormauerschalen Dehnungsfugen vorgesehen werden.
Hinweise zur Ausführung von zweischaligen Wänden mit Luftschicht
bzw. zweischaligen Wänden mit Vorsatzschalen sind in der DIN EN
1996-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil
2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk,
Anhang NH.D enthalten.
Gallerie
Für Verblendschalen aus Kalksandsteinmauerwerk sollte der
Abstand der Fugen nicht mehr als 6 m betragen. Die Dehnungsfugen
sind nach DIN 18540: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
auszubilden. Mögliche statische Verformungen zwischen Vor- und
Hintermauerschale sind wegen der zeitversetzten Ausführung gering
und erfordern in vielen Fällen keine besonderen
Fugenausbildungen.
Wichtig ist die freie Beweglichkeit der Wandscheiben (vertikale Fugen). Die Trennung der Mauerwerksschalen an den Berührungspunkten mit anderen Bauteilen (Öffnungen, Sockel) durch wasserundurchlässige Sperrschichten dient dabei nicht nur als Dichtung, sondern ermöglicht auch Gleitbewegungen.
Dehnungsfugen in der Vormauerschale sind ggf. im Putz fortzusetzen.
Empfehlung bei zweischaligem Mauerwerk:
Bei zweischaligem Ziegelmauerwerk mit Außenputz, mit Luftschicht oder mit Luftschicht und Wärmedämmung sollte der Dehnungsfugenabstand ca. 10 bis 12 m betragen, in der Ausführung mit Kerndämmung etwa 8 bis 10 m. Bei stark besonnten Flächen, dunklen Steinoberflächen, hochwärmedämmendem Untergrund und/oder Verblendschalen mit geringer Masse sind geringere Abstände zu wählen.
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