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Neophyt

Ein Neophyt ist eine Pflanzenart, die durch menschlichen Einfluss in ein Gebiet gelangt ist, in dem sie ursprünglich nicht heimisch war. Der Begriff setzt sich aus den griechischen Wörtern néos („neu“) und phytón („Pflanze“) zusammen und geht auf den Schweizer Botaniker Albert Thellung (1881–1928) zurück, der ihn 1918 prägte. Als zeitliche Zäsur für die Unterscheidung in Pflanzen innerhalb und außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets wurde das Jahr 1492 definiert, in dem Kolumbus in San Salvador landete und Amerika entdeckte. Interkontinentaler Austausch ist zwar schon älter, beispielsweise über die Seidenstraße und Seerouten des Indien- und Ostasienhandels, doch das Jahr 1492 bietet sich als präziser Stichpunkt an.  

Das Prinzip der Abgrenzung wurde 1972 mit Neozoen für Tiere und 1999 mit Neomyceten für Pilze und Mikroorganismen erweitert. In der EU werden etwa 12.000 Pflanzen- und Tierarten als Neophyten und Neozoen gezählt (Stand 2022). Im englischsprachigen Raum werden die Begriffe invasive species und alien species verwendet.  

3 Gruppen  

Neophyten werden nach dem Grad der Heimischwerdung in die drei Gruppen unbeständig, eingebürgert und invasiv unterteilt. Unbeständig bedeutet, dass diese Pflanzen nur kurze Zeit überleben und dann absterben, beispielsweise durch Frost. Eingebürgert sind Pflanzen, die sich seit mehreren Generationen in das heimische Ökosystem eingefügt haben, beispielsweise die Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) und die Kornblume (Centaurea cyanus). Als invasiv werden Pflanzen klassifiziert, die sich aggressiv vermehren und damit das Ökosystem und die Biodiversität schädigen.  

Invasive Neophyten  

Als invasive Neophyten werden in der EU 22 Pflanzen gelistet, die außerhalb botanischer Forschungseinrichtungen und daher in freier Natur leben und sich ausbreiten, darunter:

  • Götterbaum (Ailanthus altissima)
  • Rundblättriger Baumwürger (Celastrus orbiculatus)
  • Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes)
  • Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzioanum)
  • Himalaja-Bergknöterich (Koenigia polystachya)  

Für diese invasiven Neophyten gilt ein EU-weites Verbot von Handel, Zucht und Pflanzung. (Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten). Die jeweiligen Listen werden kontinuierlich fortgeschrieben und ergänzt, da durch den globalen Handel, Tourismus, aber auch Zucht und Tausch sowie unabsichtlichen Transport Neophyten nach Europa gelangen. -sj

Quelle: Bundesamt für Naturschutz; Publikation: BfN-Schriften 654 - Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 - Dritte Fortschreibung 2022

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