Vorbeugender chemischer Holzschutz
Arten und Einbringungsverfahren
Chemische Holzschutzmittel enthalten immer noch - nach dem
heutigen Stand der Forschung - gesundheitsgefährdende biozide
Wirkstoffe. Von daher sollte ein chemischer Holzschutz nur dort
durchgeführt werden, wo er unbedingt erforderlich ist. Dafür muss
nach den Festlegungen der DIN 68 800 T3 durch den Vergleich mit der
Gefährdungsklasse überprüft werden, ob die Notwendigkeit des
Schutzes gegen Insekten und Pilze besteht. Für bestimmte
Beanspruchungen sind chemische Holzschutzmaßnahmen nicht
erforderlich.
Als umweltfreundlichste Variante des vorbeugenden chemischen
Holzschutzes - falls er doch nötig sein sollte - gilt die
Behandlung mit Salzen aus der Gruppe der Borate.
Für tragende und aussteifende Holzbauteile ist in der Regel durch die Bauaufsicht ein vorbeugender chemischer Holzschutz gefordert.
Arten und Einbringungsverfahren
Chemische Holzschutzmittel bestehen hauptsächlich aus
wasserlöslichen (Salzen) und öligen Mitteln, Öl-Salz-Gemischen und
Emulsionen. Unterschieden werden die verschiedenen
Einbringungsarten wie Streichen, Tauchen und Tränkung. Je nach
Eindringtiefe erhalten Holzbauteile durch diese Maßnahmen Decken-,
Rand-, Tiefen- oder Vollschutz. In DIN 68 800 sind
Einbringverfahren und Wirksamkeit der Mittel näher erläutert.
Hölzer für Dachkonstruktionen sind in der Regel mit Salzimprägnierungen getränkt. Beim Einbau dieser Hölzer auf der Baustelle sollten diese vor Auswaschungen durch Regen geschützt werden. Frische Schnittflächen sind nachträglich zu imprägnieren. Hölzer, die gegen Feuer mit schaumbildenden Imprägnierungen versehen sind, müssen besonders geschützt werden.
Alle Holzschutzmittel müssen durch das Institut für Bautechnik zugelassen und gekennzeichnet sein und Hinweise zur Verarbeitung tragen.