Holzschutzmaßnahmen bei Dach- und Konterlatten
Baulicher Holzschutz ist gegenüber chemischer Behandlung zu bevorzugen
Der chemische Holzschutz steht zunehmend in der Kritik und wird
normenrechtlich immer weiter eingeschränkt. Bei Dach- und Konterlattungen werden nach wie vor
chemisch behandelte Hölzer verwendet – obwohl dies nach den
geltenden Normen und Gesetzen für diesen Anwendungsfall weder
notwendig noch erwünscht ist. Die DIN 68800 Holzschutz
formuliert eindeutig: „Ausführungen mit besonderen baulichen
Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 sollten gegenüber Ausführungen
bevorzugt werden, bei denen vorbeugende Schutzmaßnahmen mit
Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3 erforderlich sind.“ Weiter
besagt die DIN, dass für die Hölzer der Gebrauchsklasse 0 gänzlich
auf Holzschutz verzichtet werden kann: „Latten hinter
Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten sowie Traufbohlen, ferner
Dachschalungen, werden der Gebrauchsklasse GK 0 zugeordnet. Dies
gilt auch für im Freien befindliche Dachbauteile, wenn diese so
abgedeckt sind, dass eine unzuträgliche Veränderung des
Feuchtegehaltes nicht vorkommen kann.“
Gallerie
Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln widerspricht zudem
dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Darauf
machen der Bund Deutscher Zimmermeister sowie der Zentralverband
des Deutschen Dachdeckerhandwerks in ihrer Informationsschrift
2013-5 Holzschutz bei Dach- und Konterlatten aufmerksam. Hier
wird auf die Abfallhierarchie des KrW-/AbfG unter § 6 verwiesen,
laut der die Vermeidung von Abfällen vor deren Beseitigung
anzustreben ist. Chemisch behandelte Hölzer gelten als besonders
überwachungsbedürftiger Abfall und lassen sich nicht, wie
unbehandeltes Holz, recyceln. Das KrW-/AbfG fordert also, dass
chemischer Holzschutz, sowohl bei der Herstellung als auch bei der
Verarbeitung, so weit wie möglich vermieden wird.
Die Informationsschrift rät ausführenden Betrieben dazu,
schriftlich Bedenken gegen chemisch behandelte Dach- und
Konterlatten anzumelden, sollten diese ausgeschrieben sein oder der
Bauherr diese wünschen. Die Verwendung chemischer
Holzschutzmaßnahmen bedarf eines planerischen Nachweises, dass eine
besondere Gefährdung durch Holz zerstörende Pilze oder Insekten
vorliegt.
Als Fazit formulieren die Handwerksverbände: „Dach- und
Konterlatten im Bereich von Luft umspülten Unterkonstruktionen von
Dachdeckungen können aus fachlicher Sicht auch mit Holzfeuchten
über 20% verbaut werden. Gemäß der Forderung aus der Vorgängernorm
DIN 68800-2:1996 muss die Rücktrocknung aller Hölzer innerhalb von
sechs Monaten nach Einbau erreicht werden. Die Praxis hat gezeigt,
dass diese zeitliche Vorgabe zur Rücktrocknung durch die
klimatischen Bedingungen an der Dachhaut ohne Probleme eingehalten
wird. Zudem besteht bei Dach- und Konterlatten im Luft umspülten
Bereich keine Gefahr von eingeschlossener Feuchte im
Bauteilquerschnitt.“ Für Dach- und Konterlatten besteht also bei
Hinterlüftung keine nenneswerte Gefährdung durch Pilze und
Insekten. Die Trocknung des geringen Holzquerschnittes
erfolgt schnell genug, um die für einen Schädlingsbefall notwendige
Holzfeuchte von >20% über längere Zeit zu vermeiden.
Die Informationsschrift Holzschutz bei Dach- und
Konterlatten ist auf der Webseite des Bundes Deutscher
Zimmermeister als kostenloser Download abrufbar (siehe
Surftipps).