Holzschutzmaßnahmen bei Dach- und Konterlatten

Baulicher Holzschutz ist gegenüber chemischer Behandlung zu bevorzugen

Der chemische Holzschutz steht zunehmend in der Kritik und wird normenrechtlich immer weiter eingeschränkt. Bei Dach- und Konterlattungen werden nach wie vor chemisch behandelte Hölzer verwendet – obwohl dies nach den geltenden Normen und Gesetzen für diesen Anwendungsfall weder notwendig noch erwünscht ist. Die DIN 68800 Holzschutz formuliert eindeutig: „Ausführungen mit besonderen baulichen Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 sollten gegenüber Ausführungen bevorzugt werden, bei denen vorbeugende Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3 erforderlich sind.“ Weiter besagt die DIN, dass für die Hölzer der Gebrauchsklasse 0 gänzlich auf Holzschutz verzichtet werden kann: „Latten hinter Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten sowie Traufbohlen, ferner Dachschalungen, werden der Gebrauchsklasse GK 0 zugeordnet. Dies gilt auch für im Freien befindliche Dachbauteile, wenn diese so abgedeckt sind, dass eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes nicht vorkommen kann.“

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Der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln widerspricht zudem dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Darauf machen der Bund Deutscher Zimmermeister sowie der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks in ihrer Informationsschrift 2013-5 Holzschutz bei Dach- und Konterlatten aufmerksam. Hier wird auf die Abfallhierarchie des KrW-/AbfG unter § 6 verwiesen, laut der die Vermeidung von Abfällen vor deren Beseitigung anzustreben ist. Chemisch behandelte Hölzer gelten als besonders überwachungsbedürftiger Abfall und lassen sich nicht, wie unbehandeltes Holz, recyceln. Das KrW-/AbfG fordert also, dass chemischer Holzschutz, sowohl bei der Herstellung als auch bei der Verarbeitung, so weit wie möglich vermieden wird.

Die Informationsschrift rät ausführenden Betrieben dazu, schriftlich Bedenken gegen chemisch behandelte Dach- und Konterlatten anzumelden, sollten diese ausgeschrieben sein oder der Bauherr diese wünschen. Die Verwendung chemischer Holzschutzmaßnahmen bedarf eines planerischen Nachweises, dass eine besondere Gefährdung durch Holz zerstörende Pilze oder Insekten vorliegt.

Als Fazit formulieren die Handwerksverbände: „Dach- und Konterlatten im Bereich von Luft umspülten Unterkonstruktionen von Dachdeckungen können aus fachlicher Sicht auch mit Holzfeuchten über 20% verbaut werden. Gemäß der Forderung aus der Vorgängernorm DIN 68800-2:1996 muss die Rücktrocknung aller Hölzer innerhalb von sechs Monaten nach Einbau erreicht werden. Die Praxis hat gezeigt, dass diese zeitliche Vorgabe zur Rücktrocknung durch die klimatischen Bedingungen an der Dachhaut ohne Probleme eingehalten wird. Zudem besteht bei Dach- und Konterlatten im Luft umspülten Bereich keine Gefahr von eingeschlossener Feuchte im Bauteilquerschnitt.“ Für Dach- und Konterlatten besteht also bei Hinterlüftung keine nenneswerte Gefährdung durch Pilze und Insekten. Die Trocknung  des geringen Holzquerschnittes erfolgt schnell genug, um die für einen Schädlingsbefall notwendige Holzfeuchte von >20% über längere Zeit zu vermeiden.

Die Informationsschrift Holzschutz bei Dach- und Konterlatten ist auf der Webseite des Bundes Deutscher Zimmermeister als kostenloser Download abrufbar (siehe Surftipps).

Quelle: www.holzbau-deutschland.de

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