Vorbeugender chemischer Holzschutz

Arten und Einbringungsverfahren

Chemische Holzschutzmittel enthalten immer noch - nach dem heutigen Stand der Forschung - gesundheitsgefährdende biozide Wirkstoffe. Von daher sollte ein chemischer Holzschutz nur dort durchgeführt werden, wo er unbedingt erforderlich ist. Dafür muss nach den Festlegungen der DIN 68 800 T3 durch den Vergleich mit der Gefährdungsklasse überprüft werden, ob die Notwendigkeit des Schutzes gegen Insekten und Pilze besteht. Für bestimmte Beanspruchungen sind chemische Holzschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
Als umweltfreundlichste Variante des vorbeugenden chemischen Holzschutzes - falls er doch nötig sein sollte - gilt die Behandlung mit Salzen aus der Gruppe der Borate.

Für tragende und aussteifende Holzbauteile ist in der Regel durch die Bauaufsicht ein vorbeugender chemischer Holzschutz gefordert.

Arten und Einbringungsverfahren
Chemische Holzschutzmittel bestehen hauptsächlich aus wasserlöslichen (Salzen) und öligen Mitteln, Öl-Salz-Gemischen und Emulsionen. Unterschieden werden die verschiedenen Einbringungsarten wie Streichen, Tauchen und Tränkung. Je nach Eindringtiefe erhalten Holzbauteile durch diese Maßnahmen Decken-, Rand-, Tiefen- oder Vollschutz. In DIN 68 800 sind Einbringverfahren und Wirksamkeit der Mittel näher erläutert.

Hölzer für Dachkonstruktionen sind in der Regel mit Salzimprägnierungen getränkt. Beim Einbau dieser Hölzer auf der Baustelle sollten diese vor Auswaschungen durch Regen geschützt werden. Frische Schnittflächen sind nachträglich zu imprägnieren. Hölzer, die gegen Feuer mit schaumbildenden Imprägnierungen versehen sind, müssen besonders geschützt werden.

Alle Holzschutzmittel müssen durch das Institut für Bautechnik zugelassen und gekennzeichnet sein und Hinweise zur Verarbeitung tragen.

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