Brandschutz – Klassifizierung der Baustoffe
nach DIN 4102 und DIN EN 13501
Die Wahl eines brandschutztechnisch geeigneten Baustoffes ist
relativ komplex, denn die Anforderungen fußen auf mehreren
gleichzeitig gültigen Regelwerken. Grundsätzlich sind
Brandschutzmaßnahmen in der Regel über die allgemeinen
Anforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift MVV TB, A2.1.2
Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen und die darauf Bezug nehmenden Muster-, Sonder- und
Landesbauordnungen vorgegeben. In einigen Bundesländern gibt es
zusätzlich zu den LBO noch Durchführungsverordnungen.
Für den Einsatz von Baustoffen und -produkten gilt zudem die
europäische Norm DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten
und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Ergänzend gilt weiterhin
die nationale DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen. Die Einteilung der Baustoffe und
-produkte in Brandschutzklassen erfolgt bei beiden nach ihrem
Brandverhalten. Doch die nationale DIN und die europaweit gültige
EN ordnen Baustoffe dennoch in unterschiedliche
Klassen.
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Baustoffklassen nach DIN 4102:
Die fünf
Baustoffklassen der nationalen Norm beziehen sich auf das
Brandverhalten unter genormter Brandbeanspruchung. Je nach Klasse
werden unterschiedliche Prüfungen durchgeführt, um unter
anderem Entzündbarkeit, Flammenausbreitung, Brenndauer und
Wärmefreisetzung eines Baustoffs zu bewerten. Für die Bewertung von
Baustoffen bei Dächern gilt Teil 7 der DIN 4102. Die
deutsche Norm kennt folgende Klassen.
- A1 – nichtbrennbare Baustoffe, ohne brennbare Bestandteile
- A2 – nichtbrennbare Baustoffe mit geringen brennbaren Bestandteilen
- B1 – schwerentflammbare Baustoffe
- B2 – normalentflammbare Baustoffe
- B3 – leichtentflammbare Baustoffe
Bauordnungsrechtlich nicht relevant ist die Baustoffklasse B3, weil Baustoffe dieser Klasse als leicht entflammbar gelten und daher nicht zugelassen sind. Sie müssen sich über Schutzmaßnahmen (z.B. Flammschutzmittel) für eine höherwertige Baustoffklasse qualifizieren.
Brandverhaltensklassen nach DIN EN 13501
Die
europäischen Brandverhaltensklassen nach DIN EN 13501 sind
wesentlich detaillierter in Bezug auf die brandschutztechnischen
Anforderungen an den Baustoff. Sie berücksichtigen die sogenannten
Brand-Parallelerscheinungen, indem sie Zusatzklassen für die
Rauchentwicklung und fürs brennende Abtropfen in die Bewertung
einbinden. Auch hier ist die Klasse F bauordnungsrechtlich
nicht relevant, weil Baustoffe dieser Klasse keine der
Brandschutz-Anforderungen erfüllen und daher nicht verbaut werden
dürfen.
- A1 – kein Beitrag zum Brand (Keine Zusatzklassen)
- A2 – kein wesentlicher Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
- B – sehr begrenzter Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
- C – begrenzter Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
- D – hinnehmbarer Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
- E – hinnehmbares Brandverhalten (Keine Zusatzklassen für Rauchentwicklung (s), mögliche Zusatzklasse d2 für brennendes Abtropfen oder Abfallen)
- F – keine Leistung festgestellt (Keine Zusatzklassen)
Folgende Brand-Parallelerscheinungen genannt:
- s1 = keine Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung
- s2 = Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung
- s3 = starke Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung
- d0 = kein brennendes Abtropfen oder Abfallen
- d1 = brennendes Abtropfen oder Abfallen während maximal 10 Sekunden
- d2 = brennendes Abtropfen oder Abfallen länger als 10 Sekunden
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Die obenstehende Tabelle zeigt ausschließlich die jeweils bauaufsichtlich relevanten Mindestklassen. Daher fehlen nicht nur die untersten Klassen mit unzureichenden Brandschutzqualitäten, auch die höherwertigen Klassen der DIN EN 13501 wie A1 oder B fehlen, obwohl sie – bei erfüllten Zusatzanforderungen an Rauchentwicklung und Abtropfen – die jeweilige Anforderung ebenfalls erfüllen können.
Welche Norm ist gültig?
Das Deutsche Institut für
Bautechnik (DIBt) bezieht sich in der 2025 aktualisierten
Muster-Verwaltungsvorschrift auf die nationale DIN 4102, stellt
aber deren Klassifizierung denen der DIN EN 13501 gegenüber (MVV
TB; Anhang 4, Tabelle 1.2). So kann tabellarisch ein
Abgleich der Brandschutzklassen erfolgen, allerdings ist eine
direkte Übertragung der jeweiligen Kategorien komplex. In der
Praxis kann es daher zu Unsicherheiten kommen, welche
Klassifizierung anzuwenden ist. Hersteller verwenden oft beide
Klassifikationen auf ihren Produktdokumentationen, um so für
Klarheit und Einheitlichkeit zu sorgen. Die CE-Kennzeichnung auf
Baustoffen kennzeichnet, dass das Produkt nach der europäischen
Norm geprüft wurde. Auf neue Bauprodukte ist in der Regel die
europäische Norm anzuwenden. Ebenso gilt für die meisten Produkte
im Neubau üblicherweise die harmonisierte DIN EN 13501. Bei
spezifischen Anforderungen und alten Baustoffen wie zum Beispiel in
Bestandsbauten kann weiterhin die DIN 4102 gelten, wenn die
verwendeten Produkte nicht mit der EU-Norm harmonisiert sind.
Welche Norm maßgeblich ist, muss im Einzelfall geprüft
werden.
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