Brandwände

Auswirkungen auf den Dachaufbau

Aufgabe der Brandwände

Brandwände sollen verhindern, dass Brände in eng beieinanderstehenden Gebäuden eine schnelle Verbreitung finden. Neben der Erstellung von Brandwänden ist es von besonderer Bedeutung, eine innere brandsichere Hülle des Gebäudes zu erstellen und gleichzeitig die Verbreitung von Rauch aus dem brennenden Nachbargebäude zu vermeiden.

Vorgaben zu Errichtung
Die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) fordern im Allgemeinen immer dann eine Brandwand, wenn zwei Gebäude auf unterschiedlichen Grundstücken stehen und der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dieser Umstand tritt bei Reihenhäusern auf geteilten Grundstücken regelmäßig auf. Die Forderungen über die Ausführung von Brandwänden sind in den jeweiligen Landesbauordnungen nach verschiedenen Gebäudeklassen eingeteilt.
Niedersachsen hat zusätzlich eine Durchführungsverordnung, in der relativ genau beschrieben wird, welche Anforderungen an eine Brandwand oder eine brandwandähnliche Trennwand gestellt werden.

Ausformulierung
Vereinfacht kann gesagt werden, dass Brandwände keine Öffnungen haben dürfen. Weiterhin dürfen keine brennbaren Materialien hindurchgeführt oder darüber hinweg geführt werden was dann ja einer Öffnung gleich käme. Es muss auch im Bereich von Installationsschlitzen eine ausreichende Restdicke gewährleistet sein, damit die Standsicherheit im Brandfall nicht gefährdet ist. Die verwendeten Materialien müssen mit einem Feuerwiderstand von mindestens 90 Minuten (F90) ausgestatte sein.

Brandwände im geneigten Dach
Im Bereich der Brandwände muss die nicht brennbare Schicht eines Dachaufbaus bis unter die Eindeckung geführt werden. Eine Holzlattung - für z. B. die Dachlattung als brennbare Überführung von Brandwänden - ist daher hier nicht zulässig und muss durch andere Materialien ersetzt werden. Unterspannungen bzw. Unterdeckungen aus brennbaren Materialien dürfen ebenfalls nicht überbrücken.
Bei Brandwänden, die unterhalb von Eindeckungen enden, müssen nicht brennbare Konstruktionen, z. B. Betonauskragungen, bis 50 cm, von der Innenkante der jeweiligen Trennwand gemessen, in den Raum hineinragen. Alternativ kann jedoch immer die Brandwand ausreichend hoch über die Eindeckung hinausgeführt werden.

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