Brandwände
Auswirkungen auf den Dachaufbau
Aufgabe der Brandwände
Brandwände sollen verhindern, dass Brände in eng
beieinanderstehenden Gebäuden eine schnelle Verbreitung finden.
Neben der Erstellung von Brandwänden ist es von besonderer
Bedeutung, eine innere brandsichere Hülle des Gebäudes zu erstellen
und gleichzeitig die Verbreitung von Rauch aus dem brennenden
Nachbargebäude zu vermeiden.
Vorgaben zu Errichtung
Die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) fordern im Allgemeinen
immer dann eine Brandwand, wenn zwei Gebäude auf unterschiedlichen
Grundstücken stehen und der erforderliche Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann. Dieser Umstand tritt bei Reihenhäusern auf
geteilten Grundstücken regelmäßig auf. Die Forderungen über die
Ausführung von Brandwänden sind in den jeweiligen
Landesbauordnungen nach verschiedenen Gebäudeklassen
eingeteilt.
Niedersachsen hat zusätzlich eine Durchführungsverordnung, in der
relativ genau beschrieben wird, welche Anforderungen an eine
Brandwand oder eine brandwandähnliche Trennwand gestellt
werden.
Ausformulierung
Vereinfacht kann gesagt werden, dass Brandwände keine Öffnungen
haben dürfen. Weiterhin dürfen keine brennbaren Materialien
hindurchgeführt oder darüber hinweg geführt werden was dann ja
einer Öffnung gleich käme. Es muss auch im Bereich von
Installationsschlitzen eine ausreichende Restdicke gewährleistet
sein, damit die Standsicherheit im Brandfall nicht gefährdet ist.
Die verwendeten Materialien müssen mit einem Feuerwiderstand von
mindestens 90 Minuten (F90) ausgestatte sein.
Brandwände im geneigten Dach
Im Bereich der Brandwände muss die nicht brennbare Schicht eines
Dachaufbaus bis unter die Eindeckung geführt werden. Eine
Holzlattung - für z. B. die Dachlattung als brennbare Überführung
von Brandwänden - ist daher hier nicht zulässig und muss durch
andere Materialien ersetzt werden. Unterspannungen bzw.
Unterdeckungen aus brennbaren Materialien dürfen ebenfalls nicht
überbrücken.
Bei Brandwänden, die unterhalb von Eindeckungen enden, müssen nicht
brennbare Konstruktionen, z. B. Betonauskragungen, bis 50 cm, von
der Innenkante der jeweiligen Trennwand gemessen, in den Raum
hineinragen. Alternativ kann jedoch immer die Brandwand ausreichend
hoch über die Eindeckung hinausgeführt werden.