Brandschutz – Klassifizierung der Baustoffe

nach DIN 4102 und DIN EN 13501

Die Wahl eines brandschutztechnisch geeigneten Baustoffes ist relativ komplex, denn die Anforderungen fußen auf mehreren gleichzeitig gültigen Regelwerken. Grundsätzlich sind Brandschutzmaßnahmen in der Regel über die allgemeinen Anforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift MVV TB, A2.1.2 Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und die darauf Bezug nehmenden Muster-, Sonder- und Landesbauordnungen vorgegeben. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich zu den LBO noch Durchführungsverordnungen.
Für den Einsatz von Baustoffen und -produkten gilt zudem die europäische Norm DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Ergänzend gilt weiterhin die nationale DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Die Einteilung der Baustoffe und -produkte in Brandschutzklassen erfolgt bei beiden nach ihrem Brandverhalten. Doch die nationale DIN und die europaweit gültige EN ordnen Baustoffe dennoch in unterschiedliche Klassen. 

Bauordnungsrechtliche Zuordnung der Baustoffklassen nach deutscher und europäischer Norm

Baustoffklassen nach DIN 4102:
Die fünf Baustoffklassen der nationalen Norm beziehen sich auf das Brandverhalten unter genormter Brandbeanspruchung. Je nach Klasse werden unterschiedliche Prüfungen durchgeführt, um unter anderem Entzündbarkeit, Flammenausbreitung, Brenndauer und Wärmefreisetzung eines Baustoffs zu bewerten. Für die Bewertung von Baustoffen bei Dächern gilt Teil 7 der DIN 4102. Die deutsche Norm kennt folgende Klassen.

  • A1 – nichtbrennbare Baustoffe, ohne brennbare Bestandteile
  • A2 – nichtbrennbare Baustoffe mit geringen brennbaren Bestandteilen
  • B1 – schwerentflammbare Baustoffe
  • B2 – normalentflammbare Baustoffe
  • B3 – leichtentflammbare Baustoffe

Bauordnungsrechtlich nicht relevant ist die Baustoffklasse B3, weil Baustoffe dieser Klasse als leicht entflammbar gelten und daher nicht zugelassen sind. Sie müssen sich über Schutzmaßnahmen (z.B. Flammschutzmittel) für eine höherwertige Baustoffklasse qualifizieren.

Brandverhaltensklassen nach DIN EN 13501
Die europäischen Brandverhaltensklassen nach DIN EN 13501 sind wesentlich detaillierter in Bezug auf die brandschutztechnischen Anforderungen an den Baustoff. Sie berücksichtigen die sogenannten Brand-Parallelerscheinungen, indem sie Zusatzklassen für die Rauchentwicklung und fürs brennende Abtropfen in die Bewertung einbinden. Auch hier ist die Klasse F bauordnungsrechtlich nicht relevant, weil Baustoffe dieser Klasse keine der Brandschutz-Anforderungen erfüllen und daher nicht verbaut werden dürfen.

  • A1 – kein Beitrag zum Brand (Keine Zusatzklassen)
  • A2 – kein wesentlicher Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
  • B – sehr begrenzter Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
  • C – begrenzter Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
  • D – hinnehmbarer Beitrag zum Brand (alle Zusatzklassen möglich)
  • E – hinnehmbares Brandverhalten (Keine Zusatzklassen für Rauchentwicklung (s), mögliche Zusatzklasse d2 für brennendes Abtropfen oder Abfallen)
  • F – keine Leistung festgestellt (Keine Zusatzklassen)

Folgende Brand-Parallelerscheinungen genannt: 

  • s1 = keine Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung
  • s2 = Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung
  • s3 = starke Sichtbehinderung durch Rauchentwicklung
  • d0 = kein brennendes Abtropfen oder Abfallen
  • d1 = brennendes Abtropfen oder Abfallen während maximal 10 Sekunden 
  • d2 = brennendes Abtropfen oder Abfallen länger als 10 Sekunden

Die obenstehende Tabelle zeigt ausschließlich die jeweils bauaufsichtlich relevanten Mindestklassen. Daher fehlen nicht nur die untersten Klassen mit unzureichenden Brandschutzqualitäten, auch die höherwertigen Klassen der DIN EN 13501 wie A1 oder B fehlen, obwohl sie – bei erfüllten Zusatzanforderungen an Rauchentwicklung und Abtropfen – die jeweilige Anforderung ebenfalls erfüllen können. 

Welche Norm ist gültig?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bezieht sich in der 2025 aktualisierten Muster-Verwaltungsvorschrift auf die nationale DIN 4102, stellt aber deren Klassifizierung denen der DIN EN 13501 gegenüber (MVV TB; Anhang 4, Tabelle 1.2). So kann tabellarisch ein Abgleich der Brandschutzklassen erfolgen, allerdings ist eine direkte Übertragung der jeweiligen Kategorien komplex. In der Praxis kann es daher zu Unsicherheiten kommen, welche Klassifizierung anzuwenden ist. Hersteller verwenden oft beide Klassifikationen auf ihren Produktdokumentationen, um so für Klarheit und Einheitlichkeit zu sorgen. Die CE-Kennzeichnung auf Baustoffen kennzeichnet, dass das Produkt nach der europäischen Norm geprüft wurde. Auf neue Bauprodukte ist in der Regel die europäische Norm anzuwenden. Ebenso gilt für die meisten Produkte im Neubau üblicherweise die harmonisierte DIN EN 13501. Bei spezifischen Anforderungen und alten Baustoffen wie zum Beispiel in Bestandsbauten kann weiterhin die DIN 4102 gelten, wenn die verwendeten Produkte nicht mit der EU-Norm harmonisiert sind. Welche Norm maßgeblich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.


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