Schallschutz
Grundlagen für die Dachplanung
Luft- und Körperschall
Gebäude müssen - um gesundheitliche Schäden der Bewohner zu
vermeiden - einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz
aufweisen. Unter Schall sind "Schwingungen und Wellen eines
elastischen Mediums, insbesondere im Frequenzbereich des
menschlichen Gehörs von etwa 16 bis 16000 Hz" zu verstehen. Dabei
werden Luft- und Körperschall unterschieden. Für die Betrachtung
des geneigten Daches ist nur die Dämmung gegenüber dem Luftschall
von Bedeutung.
In der DIN 4109 werden Anforderungen an die Schalldämmung von
Bauteilen zum Schutz gegen Lärm aus dem Innern von Gebäuden und
gegen Verkehrslärm gestellt.
Anzunehmender Außenlärm
In Abhängigkeit vom vorhandenen bzw. vom zu erwartenden Außenlärm
werden sieben Lärmpegelbereiche unterschieden, denen jeweils ein
sogenannter "Maßgeblicher Außenlärmpegel" in Dezibel zugeordnet
ist. Die entsprechenden Lärmpegelbereiche werden entweder durch
Messung oder Berechnung ermittelt. In vielen Fällen kann man diese
Werte auch bei den zuständigen Behörden unter Inanspruchnahme einer
sogenannten Lärmkarte oder dem Bebauungsplan erfragen.
Anforderungen
Die DIN 4109 fordert weiterhin bestimmte Mittelwerte für das
resultierende Schalldämm-Maß bezüglich der Luftschalldämmung von
Außenbauteilen in Abhängigkeit zum Lärmpegel und unter
Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten.
Nachweis
Der Nachweis des Schalldämm-Maßes von Dachkonstruktionen ist ohne
oder mit bauakustischer Messung möglich. Die bauakustische Messung
ist für Dächer notwendig, die den - im Beiblatt der DIN 4109
aufgeführten - Ausführungsbeispielen nicht entsprechen bzw. bei
denen ein höheres Schalldämm-Maß zugrunde gelegt werden muss.