Einbruchmeldeanlagen und andere Melder

Einbruchmeldeanlagen (EMA), im allgemeinen Sprachgebrauch meist als Alarmanlagen bezeichnet, dienen dem Zweck, das Eindringen oder den Versuch des Eindringens in einen überwachten Bereich zu erkennen und anzuzeigen, das heißt zu alarmieren.

Gallerie

Für den Aufbau von Einbruchmeldeanlagen, sind die Bestimmungen von DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall einzuhalten, insbesondere Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (neueste Ausgabe 2020-10). Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA). Neben dem mechanischen Grundschutz des Gebäudes, der Türen und der Fenster bieten elektronische Lösungen für den Einbruchschutz eine hohe Sicherheit durch Abschreckung und Alarmierung.

Überwachungsarten: Außenhaut- und Fallenüberwachung

Bei der Sicherung von Gebäuden werden grundsätzlich folgende Überwachungsarten angewandt: Außenhaut- und Fallenüberwachung. Mit der Außenhautüberwachung werden Türen und Fenster auf unbefugtes Öffnen und Durchbruch überwacht, sodass bereits alarmiert werden kann, bevor Menschen mit kriminellen Absichten ins Gebäude eingedrungen sind. Die Anlage kann auch bei Anwesenheit der Bewohner, zum Beispiel nachts, eingeschaltet werden. Für eine Außenhautüberwachung werden meist spezielle Fenster- und Tür-Kontakte montiert, aber auch Bewegungsmelder und/ oder Überwachungskameras, die bei unerlaubtem Betreten Signale auslösen.

Bei der sogenannten Fallenüberwachung überwacht das System, meist mithilfe von Bewegungsmeldern, bestimmte Bereiche im Gebäude, in die Einbrecher mit hoher Wahrscheinlichkeit eindringen und dabei buchstäblich in eine Falle tappen. Für diesen Zweck werden hauptsächlich Infrarotbewegungsmelder, Ultraschallbewegungsmelder oder Kombinationen davon verwendet. Empfehlenswert ist eine Kombination von Außenhautüberwachung mit der Fallenüberwachung.

Alarmierungsarten

Allgemein werden drei Alarmierungsarten unterschieden, die auch miteinander kombiniert werden können:

  • Stiller Alarm, der hauptsächlich bei Überfallmeldeanlagen (ÜMA) eingesetzt wird, damit ein Täter nicht bemerken soll, dass der Überfallene eine Alarmierung der Notruf- und Serviceleitstelle, eines Sicherheitsdienstes oder der Polizei ausgelöst hat (Beispiele: Alarmknopf am Bett, nicht sichtbarer Alarmknopf unter der Schreibtischplatte)
  • Akustischer Alarm (akustischer Signalgeber, z. B. Sirene) zur Abschreckung von Tätern mit einem lauten Signalton, womit in das Objekt eingedrungene Personen gewarnt bzw. in die Flucht geschlagen werden sollen, um einen möglichen Schaden zu minimieren (wird in den Normen auch als Externalarm bezeichnet)
  • Optischer Alarm (optischer Signalgeber), der zur Abschreckung oft zusätzlich installiert wird, und auch dazu dient, das überwachte Objekt eindeutig zu kennzeichnen sowie zur Orientierung für hilfeleistende Kräfte.
Die Auswahl der für das jeweilige Gebäude optimalen Sicherheitsstufe bzw. des Sicherheitsgrads von Alarmanlagen ist für die zu erzielende Sicherheit und die Kosten der Installation entscheidend. Auskünfte dazu erteilen qualifizierte Errichterunternehmen und auch polizeiliche Beratungsstellen. Fachbetriebe, die Einbruchmeldeanlagen einbauen, arbeiten nach den gültigen Normen und Richtlinien, z. B. des GDV (VdS-Richtlinien). Installateure von Errichtungsunternehmen können auf einen Pflichtenkatalog der Polizei zurückgreifen, in dem diese Anforderungen zusammengefasst sind. Die Anlagen sind in verschiedene Grade 1 bis 4 bzw. Klassen A bis C unterteilt, die sich nach der Höhe des Einbruchrisikos richten.

VdS-Richtlinien

Große Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die VdS-Richtlinien, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben werden (früher „Verband der Schadenversicherer“, kurz VdS). Die Sachversicherer gewähren nur Versicherungsschutz, wenn die errichteten Anlagen den strengen VdS-Richtlinien genügen. Sie fordern unter anderem:

  • Nur speziell geschulte und VdS-zertifizierte Elektrohandwerksbetriebe dürfen solche Anlagen errichten
  • Ortsfeste Montage aller Teile einer Einbruchmeldeanlage
  • Zwei voneinander unabhängige Möglichkeiten der Stromversorgung (230 V und netzunabhängige Batterieversorgung)
  • Voneinander unabhängige optische und akustische Signalgeber.
Anlagen, die diesen Kriterien genügen, sind in der Regel recht aufwendig und demzufolge auch teuer.

Anlagen ohne VdS-Anerkennung

Des Weiteren sind eine Reihe von kostengünstigeren Systemen auf dem Markt, z. B. die verbreiteten Funkalarmsysteme, mit denen sich durch die Abschreckung der Einbrecher, ebenfalls gute Ergebnisse erzielen lassen. Solche Systeme können auch durch nicht zertifizierte Errichter montiert werden. Da diese aber nicht den Regeln der Versicherungen genügen, ist im Schadensfall meist auch kein Versicherungsschutz gewährleistet.
Generell gilt für Alarmanlagen, dass sie jeweils auf das zu schützende Objekt zugeschnitten werden müssen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung, d.h. die Einbeziehung eines geschulten Elektrofachmanns in einem möglichst frühen Stadium des Baugeschehens. Nicht selten entscheiden sich Bauherren aus Kostengründen dazu, Einbruchmeldeanlagen erst später einbauen zu lassen. Auch in solchen Fällen können bei sorgfältiger Planung hohe Zusatzkosten gespart werden, wenn die erforderlichen Leitungen und Leerrohre bereits bei der Errichtung des Gebäudes vorsorglich mit eingebaut wurden.

Arten von Einbruchmeldeanlagen

Man unterscheidet verschiedene Funktionsarten von Alarmanlagen: Neben der klassischen Gleichstromtechnik, bei der der Strom zwischen zwei Punkten innerhalb der Anlage über einen gemeinsamen Melder fließt, kommt zunehmend die BUS-Technik zum Einsatz, bei der alle Melder über ein gemeinsames Adernpaar, die Busleitung, angeschlossen werden. Hier dient die Busleitung gleichzeitig als Datenleitung sowie zur Stromversorgung der Melder. Häufig wird auch Funktechnik  zur Übertragung der Signale eingesetzt.

Elektronischer Einbruchschutz

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Prinzipien zur Realisierung von Einbruchmeldeanlagen. Nachfolgend seien beispielhaft einige Maßnahmen für ein Einfamilienhaus genannt:

  • Elektronische Türschlösser, die per Transponder, Fingerscan, Eingabe von Codes oder per Smartphone geöffnet werden
  • Videoüberwachung per Türkommunikation (siehe auch Fachwissen zum Thema Videoüberwachung)
  • Abschreckung durch Licht, Einschalten per Bewegungsmelder
  • Anwesenheitssimulation (zufallsgesteuerte Zeitschalter, TV-Simulation)
  • Magnetkontakte (Reed-Kontakte) an Haus-, Terrassen- und Kellertüren
  • Glasbruchmelder an allen Fenstern sowie der Terrassentür (auch als Vibrationsmelder)
  • Infrarot-Bewegungsmelder innerhalb der Räume, z.B. im Arbeitszimmer oder in der Nähe von Vitrinen mit Wertgegenständen usw.
  • Überfall-Druckknopfmelder an strategisch wichtigen Stellen, z. B. im Schlafzimmer, an der Haustür, am Schreibtisch etc.
  • Alarmhorn und Alarmblitzleuchte hoch oben an der Außenhaut des Gebäudes
  • Scharfschalteinrichtung (Blockschloss mit Kontrolleinrichtung, das gleichzeitig als zusätzliche mechanische Verriegelung wirkt)
Weitere Anlagen
Neben Einbruchmeldeanlagen können bei technischen Störungen z. B. auch Wetterstationen, Wind- und Maximumwächter einen Alarm auslösen, da diese Melder nicht selten mit der Alarmanlage zusammengeschaltet werden.

Fachwissen zum Thema

Größter Vorteil der Elektroinstallation mit Installationsbus: Alle Ein- und Ausgabegeräte können durch Programmierung beliebig miteinander verbunden werden; das System kann zudem umprogrammiert und erweitert werden (Im Bild: KNX Raumcontroller F 50; LS 990).

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Videoüberwachung

Bahnhöfe, Flughäfen, aber auch Museen, Banken, Bürobauten sowie private Häuser - das Einsatzfeld der Technik ist groß.

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Zutrittskontrollsysteme

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