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Brand- und Rauchmeldeanlagen
Mithilfe von Rauchwarnmeldern oder durch komplexe Brandmeldeanlagen, die meist in größeren Gebäuden installiert werden, können Brände frühzeitig erkannt und entsprechende Alarme ausgelöst werden. Im Privatbereich genügen bereits fachkundig installierte Rauchwarnmelder, um große Sach- und Personenschäden rechtzeitig abzuwenden.
Gallerie
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der frühzeitigen Erkennung und der
Meldung von Bränden. Außerdem lösen Brandmeldeanlagen unverzügliche
Alarmierungen aus, beispielsweise durch automatische Alarmierung
der Feuerwehr und /oder durch Alarmierung gefährdeter Personen im
Überwachungsbereich, z.B. durch ein akustisches Alarmsignal.
Brandmeldeanlagen bestehen, analog zu Einbruchmeldeanlagen
(EMA), aus:
- Brandmeldern/ Rauchwarnmeldern, die auf Rauch und/ oder Wärme reagieren
- Alarmzentrale
- Alarmmitteln.
Rauchwarnmelder
Zu den wichtigsten Komponenten von Brandmeldeanlagen zählen die
Rauchwarnmelder (oft auch einfach als Rauchmelder bezeichnet).
Eingesetzt werden meist kleine batteriebetriebene Rauchwarnmelder,
die an der Decke montiert und meist als „stand-alone-Gerät“
verwendbar sind. Das heißt, dass diese auch ohne Einbindung in ein
Alarmnetz/ Brandmeldeanlage bei Rauchentwicklung ein akustisches
Signal geben, mit dem die Bewohner vor schädlichem Rauch infolge
eines Brandes gewarnt werden.
Die Feuerwehr weist immer wieder darauf hin, dass der größte Teil der Verletzungen/ Todesfälle bei Bränden nicht durch den eigentlichen Brand, sondern durch den dabei entstehenden Rauch (besonders zu nachtschlafener Zeit) verursacht wird. Wie wirksam diese Geräte sind, zeigt die deutlich geringere Zahl von Rauchverletzungen und Todesfällen in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien, wo Rauchmelder schon seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben sind.
Anordnung und Vernetzung der Rauchwarnmelder
Für einen optimalen Brandschutz müssen Rauchwarnmelder an mehreren
Stellen in der Wohnung montiert werden, weil man nicht voraussehen
kann, wann und wo ein Feuer ausbricht. Generell gilt, dass in
eingeschossigen Wohnungen je ein Rauchwarnmelder in den Wohn- und
Schlafräumen und im Kinderzimmer sowie im Flur installiert werden
muss. Bei mehreren Etagen sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den
Fluren jedes Stockwerks vorgeschrieben. Rundumschutz wird erzielt,
wenn in allen Räumen ein Melder installiert ist. Weitere
Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.
Obwohl die meisten Wohnungsbrände in der Küche entstehen, ist
hier kein Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Der Grund: Fehlalarme,
z.B. durch Wasserdampf, können bei Verwendung üblicher Rauchmeldern
nicht ausgeschlossen werden. Das gilt übrigens auch für Bäder.
Abhilfe schaffen hier spezielle Rauchwarnmelder mit einem
Zwei-Kammer-Messsystem, die Rauch und Wasserdampf voneinander
unterscheiden können.
Für einen noch besseren Schutz können Rauchwarnmelder
miteinander vernetzt werden. Wenn nur einer der Melder Rauch
erfasst, kann damit das Signal an alle anderen Melder im Gebäude
weitergegeben und gleichzeitig Alarm ausgelöst werden. Darüber
hinaus lassen sich neuere Funkrauchwarnmelder über ein Gateway
mit dem Internet-Router zu einem Online-System verbinden, das neben
der Alarmauslösung vor Ort auch eine Meldung mit genauen Angaben
zum betroffenen Raum, z.B. auf ein Smartphone sendet.
Rauchwarnmelderpflicht ist in den Landesbauordnungen
festgelegt
In Deutschland sind Rauchmelder im gewerblichen Bereich
schon seit langem vorgeschrieben. Für den
Privatwohnungsbereich galt dies bisher noch nicht überall,
denn hier hat jedes Bundesland seine eigenen Gesetze, die in den
Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt sind. Jedoch
mit Ablauf des Jahres 2020 besteht in allen 16 Bundesländern eine
Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum. Dabei gab es je nach
Bundesland unterschiedliche Regelungen und Fristen in Bezug auf
Bestandsbauten (Altbauten, Umbauten) oder bei Neubauten. So endete
die Übergangsfrist für Bestandsbauten in den Bundesländern
Brandenburg und Berlin erst am 31.12.2020, während in
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nun schon seit 10
Jahren eine Rauchmelderpflicht gilt.
Für die fachgerechte Installation der Rauchmelder sind in allen Bundesländern die Wohnungseigentümer bzw. die Vermieter zuständig, die gut beraten sind, entsprechende Fachbetriebe damit zu beauftragen. Weitere Einzelheiten zum Thema Rauchwarnmelderpflicht: siehe Fachiwssen zum Thema („Einbaupflichten von Rauchwarnmeldern“) sowie Surftipps.
Optische und ionisierende Rauchmelder
Unterschieden werden zwei Prinzipien von Rauchmeldern, die es in
unterschiedlichen Bauformen gibt: Optische und ionisierende
Rauchmelder. Optische Rauchmelder arbeiten nach dem
Durchsichtprinzip bzw. dem Prinzip der Streulichtmessung: In einer
Kontrollkammer trifft ein pulsierender Lichtstrahl auf eine
Fotozelle, mit der die Intensität des Lichts gemessen wird. Wenn
Rauchpartikel eindringen, schwächen diese die Intensität des
Lichtstrahls und ein Alarm wird ausgelöst. Nachteil dieses
Funktionsprinzips sind Fehlalarme, die durch Raucher, offene
Kaminfeuer, Wasserdampf o.ä. ausgelöst werden können. Spezielle
Melder für Küchenbereiche, die es auch gibt, können allerdings
Rauch und Wasserdampf voneinander unterscheiden.
Bei ionisierenden Rauchmeldern wird die Luft durch ein
radioaktives Präparat im Gerät ionisiert und die Leitfähigkeit der
ionisierten Luft gemessen. Rauchpartikel erhöhen die Leitfähigkeit
und führen zur Alarmauslösung. Hinweis: Wegen der (allerdings sehr
schwachen) radioaktiven Strahlung sind diese Geräte im
Privatbereich in Deutschland aber nicht zugelassen.
Weitere Brandmelderarten
Es gibt noch eine Reihe weiterer Brandmelder, darunter Wärmemelder,
die auf Temperaturmaxima reagieren, Flammenmelder, die offene
Flammen signalisieren oder Rauchgasmelder, die auf giftige
Verbrennungsgase ansprechen (mehr zu diesen speziellen
Brandmelderarten: siehe Fachwissen zum Thema).
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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