Videoüberwachung
Videotechnik für Zutrittskontrolle und Hauskommunikation
Videoüberwachungssysteme sind in vielen Bereichen des
öffentlichen Lebens im Einsatz, auf in Verkehrsmitteln, auf
Bahnhöfen und Flughäfen, aber auch in Supermärkten, in Banken,
Krankenhäusern, Museen etc. Ein weiteres Einsatzfeld sind
Industrie- und Bürogebäude und zunehmend auch kleine Betriebe,
Hotels oder Läden sowie Privathäuser, die mit
Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet werden.
Im Privatbereich beginnt die Überwachung schon an der Haustür, mit
Videotürsprechanlagen, die leicht zu Videoüberwachungssystemen
erweitert werden können. Hier wird die Sicherheitstechnik zum
Bestandteil der Hauskommunikation und der Gebäudetechnik.
Gallerie
Digitale Technologien sind Standard
Während ältere Systeme Videobilder noch auf Bändern gespeichert
haben, wo umständliches Hin- und Herspulen die Auswertung oft
erschwert hat, werden seit einigen Jahren nur noch digitale Systeme
verwendet. Als Standardmedium für die Übertragung digitaler Signale
haben sich insbesondere in Büro- und Gewerbebauten lokale
IP-Netzwerke durchgesetzt.
Da immer mehr Endgeräte per Power over Ethernet (PoE) über das Datennetz mit Strom versorgt werden, können auch Netzwerkkameras (IP-Kameras) für die Videoüberwachung verwendet werden. Das hat viele Vorteile, denn brauchte zuvor jede Kamera ein eigenes Koaxialkabel sowie Stromversorgung und Steuerleitung, genügt dagegen mittlerweile zum Anschließen einer IP-Kamera eine RJ45-Standard-Datendose und ein Patchkabel (ein üblicher Kabeltyp der Netztechnik). Darüber hinaus können CCTV-Systeme (Closed Circuit Television), eingebunden in IP-Netzwerke, räumlich nahezu beliebig angeordnet werden. In vordigitaler Zeit waren Videotechnik und Zutrittskontrolle zwei voneinander isolierte unterschiedliche Systeme. Durch den inzwischen unbegrenzt möglichen digitalen Datenaustausch wachsen sie rasch zusammen und erhöhen das Sicherheitsniveau.
Zutrittskontrolle mit Videosprechanlagen
In neuen Wohnungen und Einfamilienhäusern im Privatbereich gehören heute neben Gegensprech- oder Freisprechanlagen mehr und mehr auch Videotürsprechanlagen zur Standardausstattung, die neben der Kommunikationsfunktion gleichzeitig eine effiziente Kontrolle des Geschehens vor der Haustür ermöglichen (siehe auch: Fachwissen zum Thema).
Die umfassendste Kontrolle ungebetener Gäste ermöglichen Videosprechanlagen. Um Einlass begehrende Besucher nicht nur zu hören, sondern auch sehen zu können, ist in der Türsprechstelle eine Kamera eingebaut. Die Sprechstellen in den Wohnungen sind jeweils mit einem kleinen Monitor ausgerüstet. Die Produkte der führenden Hersteller sind meist modular aufgebaut. Vorhandene Türsprechanlagen lassen sich daher meist auch nachträglich mit Videoteilen erweitern.
Mobile Bedienung per Smartphone möglich
Wer viel unterwegs ist, möchte eventuell auch von außerhalb
wissen, wer vor der Tür steht. Das geht mit Hilfe einer App, mit
der die Bilder von der Türsprechstelle auch auf das Smartphone,
Tablet oder den PC übertragen werden können. Die Nutzer und
Nutzerinnen können auf dem mobilen Endgrät sehen, wer vor der Tür
steht, kann mit Gästen oder Lieferanten sprechen und gegebenenfalls
sogar die Tür öffnen.
Videoüberwachung und Gesichtserkennung zur Personenidentifikation
Für die Zutrittskontrolle in besonders sicherheitsrelevanten
Bereichen ist es auch möglich, eine Gesichtserkennungssoftware
einzusetzen. Mit einem solchen System zur automatischen
biometrischen Gesichtserkennung kann die Videokamera am Eingang
nicht nur erkennen, dass dort eine oder mehrere Personen eintreten
wollen, sondern auch sofort deren Identität feststellen, sodass
besonders sensible Bereiche nur für Berechtigte zugänglich sind.
Die Technik und dafür erforderlichen Algorithmen sind vorhanden.
Auch stellt die Identifikation einzelner Personen auf dem digitalen
Videomaterial mit Gesichtserkennung ein Mittel dar, das
beispielsweise mit der Begründung der Vereitelung von
terroristischen Anschlägen verstärkt eingesetzt werden soll. Im
Gegensatz zur einfachen Videoüberwachung, wie sie heute üblich ist,
können Systeme zur biometrischen Gesichtserkennung Menschen, deren
Fotos in einer Datenbank gespeichert sind, live erkennen, sobald
sie von einer Videokamera erfasst werden. Anzumerken ist unbedingt,
dass der Einsatz solcher Verfahren im öffentlichen Bereich aus
datenschutzrechtlichen Gründen sehr umstritten ist.
Fachwissen zum Thema
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