Brand- und Rauchmeldeanlagen

Mithilfe von Rauchwarnmeldern oder durch komplexe Brandmeldeanlagen, die meist  in größeren Gebäuden installiert werden, können Brände frühzeitig erkannt und entsprechende Alarme ausgelöst werden. Im Privatbereich genügen bereits fachkundig installierte Rauchwarnmelder, um große Sach- und Personenschäden rechtzeitig abzuwenden.

Komponenten einer Brandmeldeanlage (BMA)

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der frühzeitigen Erkennung und der Meldung von Bränden. Außerdem lösen Brandmeldeanlagen unverzügliche Alarmierungen aus, beispielsweise durch automatische Alarmierung der Feuerwehr und /oder durch Alarmierung gefährdeter Personen im Überwachungsbereich, z.B. durch ein akustisches Alarmsignal.

Brandmeldeanlagen bestehen, analog zu Einbruchmeldeanlagen (EMA), aus:

  • Brandmeldern/ Rauchwarnmeldern, die auf Rauch und/ oder Wärme reagieren
  • Alarmzentrale
  • Alarmmitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Installation von Einbruch- und Brandmeldeanlagen getrennte Systeme verwendet werden sollten, damit mögliche Alarme unterschiedlich weitergemeldet werden sowie auch aus Gründen der Betriebssicherheit. Eine Ausnahme bilden nicht VdS-zertifizierte Systeme im Privatbereich.

Rauchwarnmelder

Zu den wichtigsten Komponenten von Brandmeldeanlagen zählen die Rauchwarnmelder (oft auch einfach als Rauchmelder bezeichnet). Eingesetzt werden meist kleine batteriebetriebene Rauchwarnmelder, die an der Decke montiert und meist als „stand-alone-Gerät“ verwendbar sind. Das heißt, dass diese auch ohne Einbindung in ein Alarmnetz/ Brandmeldeanlage bei Rauchentwicklung ein akustisches Signal geben, mit dem die Bewohner vor schädlichem Rauch infolge eines Brandes gewarnt werden.

Die Feuerwehr weist immer wieder darauf hin, dass der größte Teil der Verletzungen/ Todesfälle bei Bränden nicht durch den eigentlichen Brand, sondern durch den dabei entstehenden Rauch (besonders zu nachtschlafener Zeit) verursacht wird. Wie wirksam diese Geräte sind, zeigt die deutlich geringere Zahl von Rauchverletzungen und Todesfällen in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien, wo Rauchmelder schon seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben sind.

Anordnung und Vernetzung der Rauchwarnmelder

Für einen optimalen Brandschutz müssen Rauchwarnmelder an mehreren Stellen in der Wohnung montiert werden, weil man nicht voraussehen kann, wann und wo ein Feuer ausbricht. Generell gilt, dass in eingeschossigen Wohnungen je ein Rauchwarnmelder in den Wohn- und Schlafräumen und im Kinderzimmer sowie im Flur installiert werden muss. Bei mehreren Etagen sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks vorgeschrieben. Rundumschutz wird erzielt, wenn in allen Räumen ein Melder installiert ist. Weitere Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.

Obwohl die meisten Wohnungsbrände in der Küche entstehen, ist hier kein Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Der Grund: Fehlalarme, z.B. durch Wasserdampf, können bei Verwendung üblicher Rauchmeldern nicht ausgeschlossen werden. Das gilt übrigens auch für Bäder. Abhilfe schaffen hier spezielle Rauchwarnmelder mit einem Zwei-Kammer-Messsystem, die Rauch und Wasserdampf voneinander unterscheiden können.

Für einen noch besseren Schutz können Rauchwarnmelder miteinander vernetzt werden. Wenn nur einer der Melder Rauch erfasst, kann damit das Signal an alle anderen Melder im Gebäude weitergegeben und gleichzeitig Alarm ausgelöst werden. Darüber hinaus lassen sich neuere Funkrauchwarnmelder über ein Gateway mit dem Internet-Router zu einem Online-System verbinden, das neben der Alarmauslösung vor Ort auch eine Meldung mit genauen Angaben zum betroffenen Raum, z.B. auf ein Smartphone sendet.

Rauchwarnmelderpflicht ist in den Landesbauordnungen festgelegt

In Deutschland sind Rauchmelder im gewerblichen Bereich schon seit langem vorgeschrieben. Für den Privatwohnungsbereich galt dies bisher noch nicht überall, denn hier hat jedes Bundesland seine eigenen Gesetze, die in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt sind. Jedoch mit Ablauf des Jahres 2020 besteht in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum. Dabei gab es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und Fristen in Bezug auf Bestandsbauten (Altbauten, Umbauten) oder bei Neubauten. So endete die Übergangsfrist für Bestandsbauten in den Bundesländern Brandenburg und Berlin erst am 31.12.2020, während in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nun schon seit 10 Jahren eine Rauchmelderpflicht gilt.

Für die fachgerechte Installation der Rauchmelder sind in allen Bundesländern die Wohnungseigentümer bzw. die Vermieter zuständig, die gut beraten sind, entsprechende Fachbetriebe damit zu beauftragen. Weitere Einzelheiten zum Thema Rauchwarnmelderpflicht: siehe Fachiwssen zum Thema („Einbaupflichten von Rauchwarnmeldern“) sowie Surftipps.

Optische und ionisierende Rauchmelder

Unterschieden werden zwei Prinzipien von Rauchmeldern, die es in unterschiedlichen Bauformen gibt: Optische und ionisierende Rauchmelder. Optische Rauchmelder arbeiten nach dem Durchsichtprinzip bzw. dem Prinzip der Streulichtmessung: In einer Kontrollkammer trifft ein pulsierender Lichtstrahl auf eine Fotozelle, mit der die Intensität des Lichts gemessen wird. Wenn Rauchpartikel eindringen, schwächen diese die Intensität des Lichtstrahls und ein Alarm wird ausgelöst. Nachteil dieses Funktionsprinzips sind Fehlalarme, die durch Raucher, offene Kaminfeuer, Wasserdampf o.ä. ausgelöst werden können. Spezielle Melder für Küchenbereiche, die es auch gibt, können allerdings Rauch und Wasserdampf voneinander unterscheiden.
Bei ionisierenden Rauchmeldern wird die Luft durch ein radioaktives Präparat im Gerät ionisiert und die Leitfähigkeit der ionisierten Luft gemessen. Rauchpartikel erhöhen die Leitfähigkeit und führen zur Alarmauslösung. Hinweis: Wegen der (allerdings sehr schwachen) radioaktiven Strahlung sind diese Geräte im Privatbereich in Deutschland aber nicht zugelassen.

Weitere Brandmelderarten

Es gibt noch eine Reihe weiterer Brandmelder, darunter Wärmemelder, die auf Temperaturmaxima reagieren, Flammenmelder, die offene Flammen signalisieren oder Rauchgasmelder, die auf giftige Verbrennungsgase ansprechen (mehr zu diesen speziellen Brandmelderarten: siehe Fachwissen zum Thema).

Fachwissen zum Thema

Handfeuermelder werden an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppenräumen angeordnet.

Handfeuermelder werden an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppenräumen angeordnet.

Brandmeldeanlagen

Auswahl und Anordnung von Brandmeldern

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

Brandmeldeanlagen

Bestandteile von Brandmeldeanlagen

Größter Vorteil der Elektroinstallation mit Installationsbus: Alle Ein- und Ausgabegeräte können durch Programmierung beliebig miteinander verbunden werden; das System kann zudem umprogrammiert und erweitert werden (Im Bild: KNX Raumcontroller F 50; LS 990).

Größter Vorteil der Elektroinstallation mit Installationsbus: Alle Ein- und Ausgabegeräte können durch Programmierung beliebig miteinander verbunden werden; das System kann zudem umprogrammiert und erweitert werden (Im Bild: KNX Raumcontroller F 50; LS 990).

Planungsgrundlagen

Entwicklung der Elektroinstallation

Funk-Rauchwarnmelder

Funk-Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Surftipps

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