Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen, also die für die ordnungsgemäße Planung eines Bauvorhabens zwingend notwendigen Leistungen, hinausgehen. Sie können aus spezifischen Anforderungen des Bauvorhabens oder besonderen Wünschen der Auftraggebenden resultieren. Die zu beauftragenden Leistungen müssen vertraglich oder in einem gesonderten Leistungsverzeichnis vereinbart werden, um Rechtssicherheit für die Vertragsparteien zu gewährleisten.

Das Honorar für diese Leistungen wird vertraglich vereinbart und kann höher als das für Grundleistungen ausfallen. Wahlweise kann auch eine zeitweise Vergütung für diese Leistungen vereinbart werden. Beispiele für Besondere Leistungen sind spezielle Gutachten, besondere Darstellungsformen wie Modelle oder Renderings, die Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Aufgabenstellung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder die Mitwirkung bei der Erstellung von Fördermittelanträgen.

Fachwissen zum Thema

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

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Honorar und Abrechnung

Grundleistungen

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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