Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA): Arten, Anforderungen und Bauteile
Gallerie
Für die natürliche Entrauchung über Dachöffnungen können
entsprechend den jeweiligen Vorgaben natürliche Rauchabzugsgeräte
(NRWG)
mit geometrisch freien Rauchabzugsflächen (Ag ), oder mit
aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen (Aw ) eingesetzt
werden.
Geometrisch freie Rauchabzugsflächen (Ag) können noch vor Ort
leicht mit einem Zollstock überprüft werden. Es handelt sich dabei
um die nach der Öffnung seitlichen, zur Ausströmung von Rauchgasen
freien Flächen, die sich z.B. bei einer Lichtkuppel aus zwei
Dreiecks- und einer Rechteckfläche zusammensetzt. Sollte, je nach
Öffnungsweite, diese Fläche größer sein als die Lichtfläche,
entspricht die Lichtfläche der geometrisch freien
Rauchabzugsfläche.
Aerodynamisch wirksame Rauchabzugsflächen (Aw) werden im Windkanal
ermittelt, über den festgestellten Wert wird ein Prüfungszeugnis
ausgestellt. NRWG mit nach DIN 18232 Rauch- und
Wärmefreihaltung ermittelten Aw-Werten können für die
Rauchabzugsfunktion ohne Berücksichtigung der Hauptwetterrichtung
im Dach eingesetzt werden. Ist das NRWG jedoch mit einer
Lüftungsfunktion kombiniert, empfiehlt es sich, die Scharnierseite
zur Hauptwetterseite auszurichten.
Zu einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (NRA) gehören
neben den Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) mindestens
- eine automatische über Rauch und/oder Wärme reagierende Auslösung (meist im NRWG integriert)
- eine manuelle Auslösemöglichkeit
- entsprechende Energieversorgung (auch bei Netzausfall wirkend ) und Leitungen
- ausreichende Zuluftöffnungen
Die Anforderungen an das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug sind an das gesamte Produkt und nicht nur an einzelne Bauteile gerichtet. Dies gilt auch, wenn die Endmontage von einzeln angelieferten Bauteilen erst auf der Baustelle erfolgt. Für sogenannte Öffnungen zur Rauchableitung oder für aus Bauteilen unterschiedlicher Hersteller erst objektbezogen auf der Baustelle individuell hergestellte Abzüge, die nicht nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert sind, kann die Verwendbarkeit auch durch eine Zustimmung im Einzelfall der jeweiligen obersten Bauaufsicht des Bundeslandes, in dem die Baumaßnahme stattfindet, nachgewiesen werden. Auch in diesen Fällen ist die jeweilige gesamte Konstruktion (Abdeckung der Gebäudehülle, Scharniere und Beschläge, Öffneraggregate, Steuerungselemente usw.) hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit ( Schneelast, Windruck bzw. -sog, Verhalten bei hohen und bei tiefen Temperaturen, Verschleißverhalten bzw. Lebensdauer, Bestimmung der Rauchabzugsfläche usw.) sowie möglicher weiterer Anforderungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten oder der Bauweise ergeben, gemeinsam zu beurteilen.
RWA-Auslösestationen sind durch das Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Zuluftöffnungen sind nach DIN 18232-2 durch das Schild „RWA-Zuluftöffnung - Bitte freihalten“ zu kennzeichnen. Für die natürliche Entrauchung über Außenwände können neben Jalousien (Lamellenlüfter) u.a. auch Fenster eingesetzt werden. Da auf jeder Außenwand je nach Windrichtung sowohl Staudruck als auch Sog vorherrschen kann, sind für den Einbau spezielle Regeln (z. B. DIN 18232-2) und eine windrichtungsabhängige Steuerung erforderlich.
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