Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA): Arten, Anforderungen und Bauteile

Beispiel eines Rauch- und Wärmeabzugsfenster, das mit einem Lüftungstaster kombinierbar ist
Beispiel Lamellenlüfter als NRWG
Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG) in Lichtkuppeln mit einem mindestens 30 cm hohen Aufsetzkranz, müssen gemäß europäischer Richtlinien eine aerodynamisch freie Öffnung freigeben

Für die natürliche Entrauchung über Dachöffnungen können entsprechend den jeweiligen Vorgaben natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG) mit geometrisch freien Rauchabzugsflächen (Ag ), oder mit aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen (Aw ) eingesetzt werden.

Geometrisch freie Rauchabzugsflächen (Ag) können noch vor Ort leicht mit einem Zollstock überprüft werden. Es handelt sich dabei um die nach der Öffnung seitlichen, zur Ausströmung von Rauchgasen freien Flächen, die sich z.B. bei einer Lichtkuppel aus zwei Dreiecks- und einer Rechteckfläche zusammensetzt. Sollte, je nach Öffnungsweite, diese Fläche größer sein als die Lichtfläche, entspricht die Lichtfläche der geometrisch freien Rauchabzugsfläche.

Aerodynamisch wirksame Rauchabzugsflächen (Aw) werden im Windkanal ermittelt, über den festgestellten Wert wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt. NRWG mit nach DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung ermittelten Aw-Werten können für die Rauchabzugsfunktion ohne Berücksichtigung der Hauptwetterrichtung im Dach eingesetzt werden. Ist das NRWG jedoch mit einer Lüftungsfunktion kombiniert, empfiehlt es sich, die Scharnierseite zur Hauptwetterseite auszurichten.

Zu einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (NRA) gehören neben den Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) mindestens

  • eine automatische über Rauch und/oder Wärme reagierende Auslösung (meist im NRWG integriert)
  • eine manuelle Auslösemöglichkeit
  • entsprechende Energieversorgung (auch bei Netzausfall wirkend ) und Leitungen
  • ausreichende Zuluftöffnungen
Räume von mehr als 1.600 m² Grundfläche sind im Regelfall mit Rauchschürzen in Rauchabschnitte von max. 1.600 m² zu unterteilen. Damit eine Rauchabzugsanlage im Ernstfall sicher funktioniert, ist u.a. vorgeschrieben, dass die Eignung der NRWG besonders nachgewiesen ist. NRWG für den Einbau in Dächern und Wänden sind nach Bauregelliste als nachweispflichtige Bauprodukte eingestuft. Das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug (NRWG) darf nach Bundesgesetzblatt ab dem 01.09.2006 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn es nach DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte geprüft und die entsprechende CE-Kennzeichnung angebracht ist. Dies gilt sowohl für den horizontalen als auch für den vertikalen Einbaufall.

Die Anforderungen an das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug sind an das gesamte Produkt und nicht nur an einzelne Bauteile gerichtet. Dies gilt auch, wenn die Endmontage von einzeln angelieferten Bauteilen erst auf der Baustelle erfolgt. Für sogenannte Öffnungen zur Rauchableitung oder für aus Bauteilen unterschiedlicher Hersteller erst objektbezogen auf der Baustelle individuell hergestellte Abzüge, die nicht nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert sind, kann die Verwendbarkeit auch durch eine Zustimmung im Einzelfall der jeweiligen obersten Bauaufsicht des Bundeslandes, in dem die Baumaßnahme stattfindet, nachgewiesen werden. Auch in diesen Fällen ist die jeweilige gesamte Konstruktion (Abdeckung der Gebäudehülle, Scharniere und Beschläge, Öffneraggregate, Steuerungselemente usw.) hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit ( Schneelast, Windruck bzw. -sog, Verhalten bei hohen und bei tiefen Temperaturen, Verschleißverhalten bzw. Lebensdauer, Bestimmung der Rauchabzugsfläche usw.) sowie möglicher weiterer Anforderungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten oder der Bauweise ergeben, gemeinsam zu beurteilen.

RWA-Auslösestationen sind durch das Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Zuluftöffnungen sind nach DIN 18232-2 durch das Schild „RWA-Zuluftöffnung - Bitte freihalten“ zu kennzeichnen. Für die natürliche Entrauchung über Außenwände können neben Jalousien (Lamellenlüfter) u.a. auch Fenster eingesetzt werden. Da auf jeder Außenwand je nach Windrichtung sowohl Staudruck als auch Sog vorherrschen kann, sind für den Einbau spezielle Regeln (z. B. DIN 18232-2) und eine windrichtungsabhängige Steuerung erforderlich.
Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold

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