Zertifizierung des Concrete Sustainability Councils
Ausweis für Nachhaltigkeit in der Beton- und Zementindustrie
Um nachhaltiges Wirtschaften in der Zement- und Betonindustrie auszuweisen, vergibt das Concrete Sustainability Council eine Reihe von Zertifikaten. Die in Genf ansässige internationale Organisation wurde 2016 auf Anregung der Nachhaltigkeitsinitiative Zement (Concrete Sustainability Initiative – CSI) des Weltwirtschaftsrats für Nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development – WBCSD) gegründet. Ein Jahr später wurde das Zertifizierungssystem eingeführt, das zusammen mit Praktiker*innen aus der Bau- und Materialbranche entwickelt wurde. Eingeflossen ist auch „umfangreicher Rat von Umweltexperten und zivilgesellschaftlichen Vertretern zu den ökologischen und sozialen Kriterien“ (siehe Surftipps).
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Relevanz der Zertifizierung
Ein Anliegen der Organisation ist es, die Auswirkungen der Betonherstellung transparenter zu machen und einen Nachweis dafür zu schaffen, dass es sich um einen – nach eigener Aussage – nachhaltigen Baustoff handelt. Die am Bau Beteiligten sollen sich auf dieser Grundlage für Beton entscheiden. Dazu betont das Council die geldwerten Vorteile, die ein CSC-Label bei der Vergabe von Aufträgen und bei der Investition in Immobilien verschafft. Die Zertifizierung gewinnt zusätzlich an Relevanz, weil sie in weitere internationale Bewertungssysteme zur Nachhaltigkeit von Gebäuden einfließt. Dazu gehören BREEAM, DGNB, LEED, ÖGNI und Envision.
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Hierzulande organisiert der Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie (BTB) das Zertifizierungssystem. In der Rolle des Regional System Operators ist der BTB Ansprechpartner für interessierte Unternehmen. Des Weiteren bringt sich der Verband bei der Entwicklung lokaler Richtlinien ein und engagiert sich dafür, dass die Zertifikate bei anderen Zertifizierungssystemen und bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge anerkannt werden. Weder der BTB noch das CSC stellen die Zertifikate aus oder führen die dafür nötigen Prüfungen durch. Das übernehmen lokale Zertifizierungsstellen, die einen Lizenzvertrag mit dem Council abgeschlossen haben. In Deutschland gehört der Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) dazu. Dieser untersucht, inwieweit die Betriebe ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich handeln.
In den Blick genommen werden nicht nur Auswirkungen der Herstellungsprozesse auf beispielsweise Gewässer, Böden und Menschen, sondern auch der weitere Verlauf der Wertschöpfungskette. So können sich etwa die Zulieferer von Zement und Gesteinskörnungen ebenfalls über das CSC-System bewerten lassen und ein Lieferantenzertifikat erhalten. Eine aktuelle Übersicht über die in Deutschland zertifizierten Werke ist auf der Internetseite des CSCs zu finden (siehe Surftipps).
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Was wird geprüft?
Unabhängig vom angestrebten Zertifizierungsniveau sind zunächst folgende fünf Grundvoraussetzungen zu erfüllen:
- Einhaltung geltender Gesetze
- Menschenrechte
- Rechte indigener Völker
- Umwelt- und Sozialverträglichkeit
- Nachvollziehbare Materialherkunft
Jenseits der Grundvoraussetzungen werden fünf Kategorien mit insgesamt 24 Kriterien betrachtet:
- Management
- Umwelt
- Soziales
- Ökonomie
- Produktkette
Was sich genau hinter den Titeln der Grundvoraussetzungen, Kategorien und Kriterien verbirgt, kann im Technischen Handbuch des CSC nachgelesen werden (siehe Surftipps). Dort steht auch, mit welcher Punktzahl (Credits) die Kriterien in die Bewertung einfließen und welche Nachweise nötig sind. Je höher die angestrebte Zertifizierungsstufe, desto mehr Kriterien gelten ebenfalls als Grundvoraussetzung.
Die Rechte indigener Völker werden gesondert betrachtet, um indigene Gemeinschaften im Umfeld von Abbau- und Produktionsstätten zu berücksichtigen, „deren Lebensräume durch die Agrar- und die Rohstoffindustrie bedroht“ sind – so formuliert es das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). „In Deutschland werden keine potenziellen Auswirkungen auf indigene Völker gesehen“, heißt es im Technischen Handbuch des CSC. Entsprechend gilt diese Grundvoraussetzung für Werke in Deutschland als erfüllt. Allerdings tauchen die Belange von Anwohnenden und Kommunen in der Kategorie Soziales auf. Dort geht es etwa um Umsiedlung, Wertminderung von Landbesitz und Auswirkungen auf Boden, Luft und Wasser.
Wie läuft die Zertifizierung ab?
Die Dokumente werden von einer speziell geschulten Person (Auditor) geprüft, die oftmals bei einer der Zertifizierungsstellen angestellt ist. Als Nachweise sind in vielen Fällen Richtlinien, Erklärungen und Aktionspläne der Unternehmen ausreichend. Ungewiss ist also, ob die Prüfer*innen auf diese Weise in der Lage sind, über potenzielle Konsequenzen für menschliches und nicht-menschliches Leben zu entscheiden. Jedoch kann sich der Auditor exemplarisch vor Ort von der Richtigkeit und Anwendung der Erklärungen und Richtlinien überzeugen, bevor er über die Zertifizierung entscheidet.
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Für die Credits gilt generell: Das Betonwerk wird mit 60 % der Punkte gewichtet, die Zementhersteller mit 25 % und die Gesteinskörnungslieferanten mit 15 %. Die letzteren beiden zählen im CSC-System zur Lieferkette. Abhängig von der erreichten Punktzahl wird ein Bronze-, Silber-, Gold- oder Platin-Zertifikat ausgestellt. Ergänzend können von den Unternehmen weitere Label erworben werden. Dazu gehören das R-Label, das den Einsatz von rezyklierter Gesteinskörnung anzeigt, und das CO2-Modul für reduzierte Treibhausgasemissionen bei der Betonherstellung.
Webinare, Erklärungsvideos und Online-Tools des BTB unterstützen Interessent*innen auf dem Weg zur Zertifizierung und schlüsseln die Bewerbungsschritte verständlich auf.
Fachwissen zum Thema
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