Schutz gegen Lärm im eigenen Wohnbereich
Hinweise für die Objektplanung
Anforderungen an die Luft- oder Trittschalldämmung von Bauteilen im eigenen Bereich oder an maximale Innenpegel infolge von Lärm im eigenen Bereich waren nach der Norm DIN 4109:1989 bislang nicht vorgesehen. Die Hinweise aus Beiblatt 2 zur Norm DIN 4109:1989 werden nicht mehr zu Anwendung empfohlen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass Lärm im eigenen Bereich bedarfsweise selbst abgestellt wird. Durch steigende Qualitätsanforderungen, aber auch infolge zusätzlicher Geräuschquellen durch technische Einrichtungen wie automatische Lüftungssysteme entsteht zunehmender Bedarf an entsprechenden Regelungen.
Gallerie
In die Norm DIN 4109-1:2018 wurden für den eigenen Wohn- und Arbeitsbereich Anforderungswerte aufgenommen, die für fest installierte technische Schallquellen gelten, die nicht vom Bewohner selbst in Betrieb gesetzt werden.
Bei entsprechend gewünschtem erhöhtem Schallschutz im eigenen
Bereich können derzeit die Kennwerte der VDI-Richtlinie 4100:2007,
Tabelle 4 herangezogen werden. Diese sind vor Planungsbeginn zu
vereinbaren. Ansonsten kann der Innenpegel bei der Nutzung von
Wohnräumen durch Begrenzung der Nachhallzeit entsprechend der Norm DIN 18041:
Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und
Hinweise für die Planung reduziert werden. Bei geringer
Möblierung und schallreflektierenden Raumoberflächen sind hierzu
möglicherweise geeignete Schallabsorber erforderlich, die in die Planung
integriert werden sollten.