Rechnerischer Nachweis der Luftschalldämmung in Gebäuden
Normative Grundlagen, Direktschall- und Flankenschall-Dämmmaß
Nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) kann der schalltechnische Nachweis nach DIN 4109-2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen vom Januar 2018 in Verbindung mit den „Bauteilkatalogen” DIN 4109-31:2016 bis DIN 4109-36:2016 geführt werden. In der Praxis steht häufig der Nachweis von Massivbauten im Vordergrund. Für Bauteile im Massivbau kann nach der MVV TB weiterhin Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989 herangezogen werden. Für Mauerwerk aus Lochsteinen gilt dies nur unter bestimmten Bedingungen. Der Stand der Umsetzung der MVV TB ist bei Planungsbeginn länderweise zu überprüfen.
Gallerie
Auf Grundlage von DIN 4109-2 wird die resultierende Schalldämmung R′w ermittelt aus dem Direktschalldämm-Maß für das Trennbauteil RDd,w unter Berücksichtigung der flankierenden Übertragung. Hierbei werden die Flanken-Schalldämm-Maße RFf,w, RDf,w und RFd,w systematisch auf allen Übertragungswegen ausgewertet. Bei üblicher Situation mit einem Trennbauteil und vier flankierenden Bauteilen sind ein Direktschalldämm-Maß und 12 flankierende Übertragungen zu berücksichtigen. Für jeden Übertragungsweg ist ein Schalldämm- bzw. Flankendämm-Maß zu ermitteln (Abb. 1 gibt eine Übersicht).
Das Rechenverfahren wird detailliert in der Norm beschrieben, die Rechenwerte finden sich in den Bauteilkatalogen, DIN 4109-31 bis DIN 4109-36. Beim Nachweis wird unterschieden zwischen:
- Massivbau,
- Gebäude mit zweischaliger massiver Haustrennwand (Doppel- und Reihenhäuser),
- Holz-, Leicht- und Trockenbau,
- Skelettbau und Mischbauweisen.
Nach der Norm DIN 4109:1989, Beiblatt 1 wird die Luftschalldämmung von massiven einschaligen („biegesteifen”) Trennbauteilen in Abhängigkeit von der trennenden und jeweils flankierenden Masse einfacher berechnet. Das bewertete rechnerische Schalldämm-Maß des Trennbauteils wird tabellarisch ermittelt. Hierbei geht die Norm von flankierenden Bauteilen mit einer mittleren flächenbezogenen Masse von etwa 300 kg/m² aus. Zur Berücksichtigung flankierender leichter Trennwände wird ein pauschaler Korrekturwert KL,1 angesetzt, der von der mittleren flächenbezogenen Masse m'L,mittel aller flankierenden Bauteile abhängt.