Schutz gegen Lärm im eigenen Wohnbereich

Hinweise für die Objektplanung

Anforderungen an die Luft- oder Trittschalldämmung von Bauteilen im eigenen Bereich oder an maximale Innenpegel infolge von Lärm im eigenen Bereich waren nach der Norm DIN 4109:1989 bislang nicht vorgesehen. Die Hinweise aus Beiblatt 2 zur Norm DIN 4109:1989 werden nicht mehr zu Anwendung empfohlen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass Lärm im eigenen Bereich bedarfsweise selbst abgestellt wird. Durch steigende Qualitätsanforderungen, aber auch infolge zusätzlicher Geräuschquellen durch technische Einrichtungen wie automatische Lüftungssysteme entsteht zunehmender Bedarf an entsprechenden Regelungen.

In die Norm DIN 4109-1:2018 wurden für den eigenen Wohn- und Arbeitsbereich Anforderungswerte aufgenommen, die für fest installierte technische Schallquellen gelten, die nicht vom Bewohner selbst in Betrieb gesetzt werden.

Bei entsprechend gewünschtem erhöhtem Schallschutz im eigenen Bereich können derzeit die Kennwerte der VDI-Richtlinie 4100:2007, Tabelle 4 herangezogen werden. Diese sind vor Planungsbeginn zu vereinbaren. Ansonsten kann der Innenpegel bei der Nutzung von Wohnräumen durch Begrenzung der Nachhallzeit entsprechend der Norm DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung reduziert werden. Bei geringer Möblierung und schallreflektierenden Raumoberflächen sind hierzu möglicherweise geeignete Schallabsorber erforderlich, die in die Planung integriert werden sollten.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla, Lübeck

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