Mindestschallschutz nach DIN 4109-1: 2018

Anforderungen, Geltungsbereich und Nachweis der Luftschalldämmung

Die Anforderungswerte der Norm DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau vom Januar 2018 beziehen sich auf den Mindestschallschutz in „schutzbedürftigen Räumen”. Hierbei handelt es sich um Räume, die dem dauernden Aufenthalt dienen.

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Dazu gehören beispielsweise 

  • Wohnräume (einschließlich Wohndielen, Wohnküchen),
  • Schlafräume (einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten),
  • Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien,
  • Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Büroräume,
  • Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.

Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass Räume, die dem dauernden Aufenthalt dienen, über Fenster verfügen müssen. Raumkombinationen wie „Wohnküchen” oder „Bad en suite” (Schlafzimmer mit Badausstattung) werden in der Regel als Aufenthaltsräume angesehen, während Flure, Verkehrsflächen oder Nebenräume im Allgemeinen nicht dazu zählen.

Ziel des Mindestschallschutzes ist der Schutz von Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Die Anforderungen wurden zuletzt auf „zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen” erweitert. Außerdem gilt die Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise als Schutzziel. Unter Zugrundelegung eines Grundgeräuschpegels von LAF,eq = 25 dB werden die genannten Ziele aus Sicht der Norm für schutzbedürftige Räume beispielsweise in Wohnungen, Wohnheimen, Hotels und Krankenhäusern erreicht. Dabei kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr bzw. als nicht belästigend wahrgenommen werden, obwohl die Anforderungen erfüllt werden.

Mindestanforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung werden in der Norm DIN 4109-1 für Trennbauteile in folgenden Gebäudearten gestellt:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Bürogebäude
  • gemischt genutzte Gebäude
  • Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhäuser
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser und Sanatorien
  • Schulen und vergleichbare Einrichtungen (z.B. Ausbildungsstätten)

Mit Ausnahme der Einfamilien- und Doppelhäuser werden die genannten Gebäude überwiegend in massiver Bauweise errichtet. In der Praxis steht daher der Nachweis des Schallschutzes in Massivbauten im Vordergrund.

Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile hängt von der Raumart (Bettenräume in Krankenhäusern, Wohnräume, Büroräume) und vom maßgeblichen Außenlärmpegel ab. Zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels sind Fachkenntnisse im Schallimmissionsschutz erforderlich. Zu den Außenbauteilen zählen neben den Außenwänden insbesondere auch die Fenster im eingebauten (geschlossenen) Zustand, Türen (geschlossen), Dachflächen, Rollladenkästen und Lüftungsöffnungen.

Gelegentlich wird die Anwendung von „Spektrumanpassungswerten” vorgeschlagen. Diese dienen der Anpassung des bei der Messung der Schalldämmung verwendeten breitbandigen Rauschens, beispielsweise an Verkehrsgeräusche (Index tr: „traffic”). Bei Nachweisen auf Grundlage der Norm DIN 4109-1 bzw. DIN 4109-2: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen werden Spektrumanpassungswerte C oder Ctr sowie Einflüsse der Fassadenstruktur (z. B. teilweise Reflektion oder Abschirmung durch Balkone) grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Innerhalb des eigenen Bereichs werden keine Anforderungen gestellt, da die entstehenden Geräusche dem eigenen Einfluss unterliegen. Einzige Ausnahme sind raumlufttechnische Anlagen in schutzbedürftigen Räumen der eigenen Wohnung, die nicht vom Bewohner selbst betätigt bzw. in Betrieb gesetzt werden.

Gebäudetechnische Anlagen, die Anforderungen unterliegen, sind nach der Norm DIN 4109-1 „dem Gebäude dienende”

  • Versorgungs- und Entsorgungsanlagen,
  • Transportanlagen (z. B. Aufzüge),
  • fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen,
  • Gemeinschaftswaschanlagen,
  • Schwimmanlagen, Saunen und dergleichen,
  • Sportanlagen,
  • zentrale Staubsauganlagen,
  • Garagenanlagen,
  • fest eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden.

Nicht zu den gebäudetechnischen Anlagen zählen

  • Geräusche von ortsveränderlichen Maschinen und Geräten (z.B. Staubsauger, Waschmaschinen, Küchengeräte und Sportgeräte) im eigenen Wohnbereich – hierbei handelt es sich um Nutzergeräusche.
  • gewerblich genutzte Anlagen, diese werden ggf. als baulich mit dem Gebäude verbundener Betrieb nachgewiesen.

In Sonderfällen ist eine Zuordnung und Beurteilung durch Sachverständige erforderlich. Hierzu können beispielsweise lärmerzeugende Briefkastenanlagen zählen, oder Kraftwärmekopplungsanlagen (BHKW). Letztere können dem Gebäude dienen, gleichzeitig aber auch gewerblich genutzt werden.

Zusätzliche Anforderungen bestehen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen „besonders lauten” und schutzbedürftigen Räumen. Besonders laute Räume sind:

  • Räume, in denen der Schalldruckpegel des Luftschalls LAF,max häufig mehr als 75 dB beträgt,
  • Räume, in denen häufigere und größere Körperschallanregungen stattfinden als in Wohnungen.

Beispiele sind Räume von Handwerks- und Gewerbebetrieben einschließlich Verkaufsstätten, Gasträume von Gaststätten, Cafés und Imbissstuben, Musikprobenräume, Räume von Kegelbahnen, Technikräume, Küchenräume von Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Sanatorien, Gaststätten, klinische Sonderräume (z. B. Kernspintomographie), Schwimmbäder, Spiel- und ähnliche Gemeinschaftsräume, Theater, Musik- und Werkräume oder Sporthallen.

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Prinzip der Raumakustik: Direktschall (z. B. durch einen Lautsprecher) wird an den Raumoberflächen reflektiert. Hierdurch entsteht ein sogenanntes „diffuses“ Schallfeld.

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Das tatsächliche Schalldämm-Maß eingebauter Fenster hängt ab von der Schalldämmung der Verglasung, der Schalldämmung des Rahmens, der Qualität des Einbaus und der Schalldämmung weiterer Bauteile wie integrierter Lüftungssysteme oder Rollladenkästen.

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Im Regelfall ist die Schalldämmung der Außenwand deutlich höher als die der eingebauten Elemente. Unbedingt zu vermeiden sind nicht plangemäße Fugen oder ungeeignete Lüftungssysteme.

Schutz gegen Lärm aus fremden Räumen

Anschluss eines Fertigteil-Treppenlaufes mit Podestplatte an eine Stahlbetonwand mit Entkopplungselementen. Die Öffnungen über den Entkopplungselementen werden für den Einbau (Einschwenken) des Fertigteils benötigt, sie werden später vermauert.

Anschluss eines Fertigteil-Treppenlaufes mit Podestplatte an eine Stahlbetonwand mit Entkopplungselementen. Die Öffnungen über den Entkopplungselementen werden für den Einbau (Einschwenken) des Fertigteils benötigt, sie werden später vermauert.

Laute und leise Räume werden nach Möglichkeit im Grundriss getrennt angeordnet. Eine ausreichende Schalldämmung der trennenden und flankierenden Bauteile ist zu gewährleisten.

Schutz gegen Lärm aus gebäudetechnischen Anlagen

Die Heizungsanlage wurde zur Schalldämmung mit einem zusätzlichen Gehäuse versehen, das den bei Betrieb entstehenden Luftschallanteil reduziert. Zur Dämmung des Körperschallanteils ist eine Entkopplung zu den Decken und Wänden durch absorbierende Dämpfer oder ein eigenes Fundament erforderlich. Eine vollständige Trennung lässt sich aber schon wegen der Anschlussleitungen nicht erreichen; sinnvoll ist darum eine lärmarme Auslegung der Anlage.

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Die erforderliche Schalldämmung gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen ist bereits bei der Grundrissgestaltung zu berücksichtigen.

Schutz gegen Lärm im eigenen Wohnbereich

Wandöffnung für die Heizkreisverteilung einer Flächenheizung in einem Einfamilienhaus

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In die Norm DIN 4109-1:2018 wurden für den eigenen Wohn- und Arbeitsbereich Anforderungswerte aufgenommen, die für fest installierte technische Schallquellen gelten.

Zweischalige Konstruktionen und Estrichdröhnen

Physikalisch ist eine Massivdecke mit schwimmendem Estrich eine zweischalige Konstruktion. Trotz vollständiger Trennung zwischen Estrich und Massivdecke wird bei schwimmenden Estrichen Trittschall zwischen den beiden Schalen übertragen.

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Die Trennfuge überträgt Schwingungen des einen Bauteils auf das andere und wirkt dabei als Feder. Die Schalldämmung ist frequenzabhängig.