_Bauphysik
Bauakustik und Raumakustik: Einführung
Erläuterung der Begriffe und Regelwerke
Derzeit wird in allen Bundesländern die „alte“ Norm für den Mindestschallschutz, DIN 4109 aus dem Jahr 1989, durch die Neufassung DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen vom Januar 2018 als Technische Baubestimmung ersetzt. Während der lange andauernden Übergangsphase wurden zum regelgerechten Schallschutz im Hochbau sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Das Kapitel gibt einen aktuellen praxisgerechten Überblick über die Grundlagen und die Randbedingungen für bauakustische Planungen sowie Hinweise für die Objektplanung.
Gallerie
Die bau- und raumakustischen Eigenschaften sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Gebäude. Die zugrundeliegenden Planungs- bzw. Beratungsleistungen werden derzeit in die fachlichen Teilbereiche Bauakustik und Raumakustik unterteilt.
Bauakustik
Die Bauakustik beschreibt den Schallschutz von Gebäuden.
Aufgabenstellung ist der Schutz von Aufenthaltsräumen gegen
Geräusche aus fremden Räumen, gegen Geräusche aus
gebäudetechnischen Anlagen und gegen Außenlärm. Auf Grundlage der
Landesbauordnungen sind hierbei Mindestanforderungen zur
Sicherstellung des Gesundheitsschutzes einzuhalten. Bei
darüberhinausgehenden Komforterwartungen kann für Wohnräume bei
Planungsbeginn ein erhöhter Schallschutz vereinbart werden. Bei der
Planung stehen die bauakustischen Systemgrenzen im Vordergrund,
z. B. Wohnungstrennwände (Abb. 1), Treppenhauswände,
Wohnungstrenndecken oder Außenbauteile.
Raumakustik
Ziel der Raumakustik ist die Sicherstellung der gewünschten
akustischen Qualität für die geplante Nutzung. Im Vordergrund steht
zumeist die einwandfreie Sprachkommunikation und die hierzu
erforderliche Begrenzung der Nachhallzeit.
Schallabsorbierende Systeme ermöglichen inzwischen auch
gestalterisch anspruchsvolle Lösungen, sodass die Raumakustik in
der Architektur eine zunehmend größere Beachtung erfährt.
Prominentes Beispiel ist die Oberfläche im großen Konzertsaal der
Hamburger Elbphilharmonie (Abb. 2). Aber auch in der täglichen
Planungspraxis kann durch geeignete Maßnahmen die Wirkung
schallreflektierender Oberflächen (Sichtbeton, große Verglasungen,
harte Bodenbeläge) gemindert werden, um den unbefriedigenden
akustischen Eindruck „halliger“ Räume zu dämpfen. Besondere
Anforderungen bestehen bei der Realisierung inklusiver
Nutzungsformen, z. B. in Schulen.
Bau- und Raumakustik haben eine große Bedeutung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzer. Belästigungen durch Geräusche ziehen häufig unmittelbare Beschwerden nach sich. Das folgende Kapitel beschreibt die fachlichen Grundlagen für Planungsleistungen in der Bau- und Raumakustik und geht auf die aktuellen Anforderungen und die anzuwendenden Technischen Regeln ein.
Was ist der Unterschied zwischen Norm, Standard und
Technischer Baubestimmung?
Normen werden durch „interessierte Kreise“ unter Mitwirkung
europäischer und internationaler Normungsorganisationen erstellt.
Die Deutsche Normung wird durch das DIN vertreten (Deutsches
Institut für Normung e.V. mit Sitz in Berlin). Interessierte Kreise
sind z. B. Vertreter oder Vertreterinnen der Wissenschaft, von
Behörden, von Herstellern oder von Interessengruppen. Zur
Normenerarbeitung werden Ausschüsse gegründet. Da Normen freiwillig
erstellt und angewendet werden, erfolgt die Normenerarbeitung
konsensbasiert. Daher müssen grundsätzlich alle interessierten
Kreise eingebunden werden. Außerdem werden Normen als Entwürfe der
Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. DIN-Normen werden
regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, auf Aktualität geprüft.
Wenn DIN-Normen oder andere Richtlinien für das Bauwesen von
großer fachlicher Bedeutung sind, werden sie in die länderweisen
Listen der Technischen Baubestimmungen aufgenommen. Die
Bundesländer orientieren sich hierbei an der
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Zusätzlich werden regionale oder fachliche bauaufsichtliche
Ergänzungen vorgenommen, beispielsweise zu Wind- und
Schneelastansätzen. Bei der Planung baulicher Anlagen sind auf
Grundlage der Landesbauordnungen die Technischen Baubestimmungen zu
beachten. Beispiel für eine Technische Baubestimmung ist die Norm
DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1:
Mindestanforderungen.
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