Schalldämmung und Schallschutz
Maßgebend für die Schallausbreitung in Gebäuden ist die Schalldämmung der vorhandenen Bauteile. Die Schalldämmung einschaliger Bauteile (z. B. gemauerte Wand mit nass aufgebrachten Putzschichten) hängt überwiegend von der vorhandenen flächenbezogenen Masse ab. Bei mehrschaligen Bauteilen (z. B. Metallständerwände oder schwimmender Estrich) spielt die Art der Ausführung eine zusätzliche Rolle. Wesentliche Einflussgrößen sind Abstände, Massen und Kopplung der beiden Schalen sowie die Dämpfung im Zwischenraum.
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Unter Schallschutz versteht man alle Maßnahmen zur Begrenzung des Schalldruckpegels in schutzbedürftigen Räumen. Schutzbedürftige Räume sind Räume, die dem dauerhaften Aufenthalt dienen, wie z. B. Wohn-, Ess-, Schlaf- und Arbeitszimmer.
Innerhalb einer Nutzungseinheit kann der Schallschutz durch Maßnahmen gegen die Schallentstehung und durch Schallabsorption erreicht werden. Unter Schallabsorption versteht man die Verminderung des Luftschalls in einem Raum durch geeignete akustische Schallabsorptionssysteme an den Wänden oder an den Decken. Hierbei wird die „Halligkeit“ des Raumes vermindert und die Sprachverständlichkeit erhöht.
Die erforderlichen Absorptionsflächen werden auf Grundlage einer Messung der Nachhallzeit oder rechnerisch ermittelt. Die Norm DIN 4109-1 sieht für den Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit keine Mindestanforderungen vor, da die entstehenden Geräusche dem Nutzereinfluss unterliegen. Einzige Ausnahme sind raumlufttechnische Anlagen, die nicht vom Bewohner selbst betätigt bzw. in Betrieb gesetzt werden.
Zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten steht der Schallschutz durch die Schalldämmung der Trennbauteile im Vordergrund. Unter Schalldämmung versteht man die Reduzierung des übertragenen Schalls durch ausreichende hohe Bauteilmassen, durch geeignete mehrschalige Konstruktionen oder durch konstruktive bauliche Trennung. Beispiele für bauliche Trennungen sind ein schwimmender Estrich oder die Gebäudetrennfugen zwischen Reihenhäusern.
Bei nicht sachgerechter Ausführung können mehrschalige Bauteile und bauliche Trennungen „kurzgeschlossen“ werden. Solche „Schallbrücken“ sowie ungeplante Öffnungen und Spalten sind unbedingt zu vermeiden. Bei mehrschaligen Konstruktionen ist für eine zufriedenstellende Schalldämmung außerdem ein ausreichender Abstand der beiden Schalen erforderlich, der in der Praxis nicht immer erreicht wird.