Bildschirmarbeitsverordnung

Gallerie

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) wurde als Artikel 3 der Verordnung von 1996 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und 2008 zuletzt geändert.

Sind unter § 4 allgemeine Anforderungen an die Gestaltung des Arbeitsplatzes geregelt, so ist im Anhang die Arbeitsumgebung genau beschrieben:

  • Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.

  • Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.

  • Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.

  • Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten Wärmebelastung am Bildschirmarbeitsplatz führen, die unzuträglich ist. Es ist für eine ausreichende Luftfeuchtigkeit zu sorgen.

  • Die Strahlung muss - mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums - so niedrig gehalten werden, dass sie für Sicherheit und Gesundheit der Benutzer des Bildschirmgerätes unerheblich ist.
Die Anwendung der Verordnung zusammen mit den Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten im Bereich der Tageslichttechnik lassen die optimale Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes zu.

Fachwissen zum Thema

Um sowohl Direkt- als auch Reflexblendung am Arbeitsplatz zu verhindern, sollten die Fenster mit variabel verstellbaren Verschattungselementen ausgestattet sein.

Um sowohl Direkt- als auch Reflexblendung am Arbeitsplatz zu verhindern, sollten die Fenster mit variabel verstellbaren Verschattungselementen ausgestattet sein.

Funktionen

Blendschutz an Arbeitsplätzen

Bei der Verschattung von Fensterflächen ist grundsätzlich zwischen Sonnen- und Blendschutz zu unterscheiden, da Letzterer nicht zwingend Wärmeschutzeigenschaften haben muss.

Planungshilfen/​Publikationen

Sonnenschutz im Büro

Die positiven Wirkungen des Tageslichts sollen auch am Arbeitsplatz so weit wie möglich zum Tragen kommen. Für die ergonomische...

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Sonnenschutz sponsored by:
MHZ Hachtel GmbH & Co. KG
Kontakt: 0711 / 9751-0 | info@mhz.de
Zum Seitenanfang

Bauregellisten

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass die von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder eingeführten technischen Regeln zu...

Berufsgenossenschaftliches Regelwerk

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft...

Bildschirmarbeitsverordnung

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen.

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen.

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die...

ift Richlinie VE-07/2 - Glas mit integriertem Sonnenschutz

Mit Ausgabedatum August 2005 ist die Richtlinie VE-07/2 MIG mit beweglichen Sonnenschutzsystemen integriert im SZR, Nachweis der...

Normen zu Markisen

DIN EN 1932 Ausgabe: 2013-09Abschlüsse und Markisen - Widerstand gegen Windlast - Prüfverfahren und NachweiskriterienDIN EN 1933...

Normen zu Rollläden

DIN EN 12412-4 Ausgabe: 2003-11Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Bestimmung des...

Normen zum Sonnenschutz

DIN EN 1932, Ausgabe: 2013-09Abschlüsse und Markisen - Widerstand gegen Windlast - Prüfverfahren und NachweiskriterienDIN EN 12216...

Richtlinien zur Markisentechnik

Stand Oktober 2004

Stand Oktober 2004

In seinem Schriftenverzeichnis vertreibt der Industrieverband Technische Textilien - Rollladen - Sonnenschutz e.V. (ITRS)...

Technische Informationen Klappläden

Klappläden sind durch ihre exponierte Lage am Haus und den damit verbundenen verstärkten Einflüssen der Witterung sowie durch die...

Technische Richtlinie Raffstore

Raffstore kommen nur im Außenbereich zum Einsatz. Durch ihre exponierte Lage und den damit verbundenen verstärkten Einflüssen der...

Technische Richtlinien Rollläden

Blatt 1 - Allgemeines

Blatt 1 - Allgemeines

Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. gibt Technische Richtlinien zu Rollläden heraus. Sie bestehen aus mehreren Teilen...

Technische Richtlinien: Läden für Fenster und Türen

Die Richtlinie dient zur Umsetzung der DIN EN 13659: Abschlüsse außen und Außenjalousien – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen.

Die Richtlinie dient zur Umsetzung der DIN EN 13659: Abschlüsse außen und Außenjalousien – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen.

Die illustrierte Richtlinie enthält Anforderungen und Hinweise zu Materialien, Montage, Pflege und Wartung.

VDI-Richtlinie 6011 - Tageslichtnutzung

Tageslichtnutzung und künstliche Beleuchtung sind integraler Bestandteil der Architektur und der technischen Gebäudeausrüstung....

Green Stories

Ökologisch nachhaltig – zeitlos ästhetisch: Plissee-, Rollo- und Flächenvorhänge aus recycelten Stoffen von MHZ.

Partner-Anzeige