Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigten. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Zu diesem Zwecke veröffentlichen die Berufsgenossenschaften folgende Regeln und Vorschriften.
Die DGUV-Vorschriften (früher Berufsgenossenschaftliche Vorschriften bzw. BGV) benennen Schutzziele sowie branchen– oder verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die Vorschriften haben rechtsverbindlichen Charakter und sind in folgende Kategorien eingeteilt:
- A: Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- B: Einwirkungen
- C: Betriebsart / Tätigkeiten
- D: Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) sind Veröffentlichungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen, etc.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG) sind Festlegungen zum Modus von Prüfungen u.ä.
Hinsichtlich der richtigen Belichtung von Arbeitsplätzen sind insbesondere folgende Vorschriften und Regeln zu beachten:
- DGUV Vorschrift 1/BGV A1: Grundsätze der Prävention
- BGR 131: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme
- BGR 216: Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)
- BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung SP 2.1
- BGI 759: Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien und auf Baustellen
- BGI 827: Sonnenschutz im Büro
- Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
- BGI 856: Beleuchtung im Büro
- BGG 917: Ausbildung von Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen
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