Energieeinsparverordnungen
Die Energieeinsparverodnung (EnEV) ist die zurzeit in
Deutschland gültige Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie regelt die
Wärme- und Energiebedarfsberechnung und legt die Grenzwerte für den
maximalen Energiebedarf eines Gebäudes fest.
Die EnEV ist die Fortführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV)
unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung (HeizAnlV). Ziel der
Verordnung ist die Reduzierung des Energieverbrauchs. Wesentliche
Neuerung der EnEV 2002 war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs
für Heizung und Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs wie in der
WSchV. Damit wurden erstmalig bei der Erstellung der Energiebilanz
die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die
Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt.
Diese erste EnEV (2002) wurde durch die EnEV 2004 neu geregelt und
am 1. Oktober 2007 von einer novellierten Fassung (EnEV 2007)
abgelöst. In der Energieeinsparverordnung, zu deren gesetzliche
Grundlage die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) diente, waren
Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt worden.
Diese Fristen bezogen sich auf die Pflicht bei Erstellung, Verkauf
oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Am 1.
Oktober 2009 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in
Kraft. Sie sieht eine Obergrenze des zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarfs, je nach Objekt, um 30% niedriger als
ihr Vorgänger (EnEV 2007) vor. Außerdem wird die Wärmedämmung der
Gebäudehülle um etwa 15% besser ausfallen. Mit der seit dem 1. Mai
2014 gültigen EnEV 2014 wurden nochmals Vorschriften für
energieeffiziente Gebäude erlassen, so muss beispielsweise bei
Neubauten ein um 25% niedrigerer Jahres-Primärenergiebedarf als
bisher nachgewiesen werden.
Die bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV
waren:
- Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2002)
- Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV
2004)
- Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
- Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009), am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten
- Beschluss zur Novellierung EnEV 2009 am 16. Oktober 2013
- Fassung vom 1. Mai 2014 (EnV 2014)
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