EnEV 2014
Am 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft getreten und somit gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Bauherren neuer Gebäude als auch Altbaubesitzer und beinhalten Verbesserungen für den Energieausweis. Anzuwenden ist die neue EnEV für alle genehmigungspflichtigen Neubauten, für die nach dem 30. April 2014 der Bauantrag gestellt wird und auf genehmigungsfreie Bauvorhaben, die nach dem 30. April 2014 starten.
Neubauten
Neue Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2016 einen
um 25% niedrigeren Jahres-Primärenergiebedarf als bisher
nachweisen. Für den baulichen Wärmeschutz werden die Anforderungen
um ca. 20% verschärft (ebenfalls zum 1. Januar 2016). Für
Wohngebäude gibt es ein vereinfachtes Nachweisverfahren
(Modellgebäudeverfahren EnEV Easy). Ab Januar 2021 wird für
Neubauten der voraussichtlich strengere
EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard gelten, für Behördengebäude
schon ab 2019 (siehe EU-Gebäuderichtlinie). Die Richtwerte für Wohn-
und Nichtwohngebäude sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden,
die für Behördengebäude bis Ende 2016.
Altbauten
Veraltete Öl- und Gaskessel mit Einbaujahr bis 1985, die also älter
sind als 30 Jahre, müssen bis 2015 außer Betrieb genommen und gegen
neue sparsamere Kesselmodelle getauscht werden. Heizungsanlagen die
nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren
ersetzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Ebenfalls befreit von der
Austauschpflicht sind die Besitzer von Heizkesseln in Ein- und
Zweifamilienhäusern, die bis zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem
Haus wohnten. Sollten sie ihr Haus verkaufen, muss der neue
Eigentümer dann innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung
einbauen.
Strengere Dämmvorschriften gelten für Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Wenn diese keinen Mindestwärmeschutz (DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, alte EnEV) erfüllen, müssen sie bis Ende 2015 gedämmt sein. Die EnEV 2014 gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Ausgenommen von der Regel sind wieder Hausbesitzer, die bis zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus wohnten.
Anbauten
Bei Anbauten ist zuerst die Erweiterung der Nutzfläche (nach DIN
277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau)
maßgebend. Bei Erweiterungen bis 50 m² gelten die Maximalwerte nach
Anlage 3, Punkt 7. Bei Dächern ist der Höchstwert des
Wärmedurchgangskoeffizienten z.B. 0,24 W/m²K. Dieser U-Wert ist auch
bei Erweiterungen über 50 m² einzuhalten sowie der sommerliche
Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden (EnEV §9, Abs. 4). Wird auch ein
neuer Wärmeerzeuger eingebaut, ist der Nachweis für Neubauten zu
führen.
Werden nicht mehr als 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche geändert, gelten keine besonderen Anforderungen. Zu beachten ist lediglich, dass die Qualität des Gebäudes nicht schlechter wird.
Energieausweis
Das Aussehen des Energieausweises ändert sich, damit Käufer oder
Mieter besser einschätzen können, wie viel Energie ihr Haus oder
ihre Wohnung verbraucht. Neben der bekannten Grün-bis-Rot-Skala für
die Energiekennwerte gibt es bei neuen Ausweisen zusätzlich neue
Effizienzklassen. Wie bei Kühlschränken oder Wäschetrocknern reicht
die Skala von A+ (wenig Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).
Diese Kennwerte gelten für neu ausgestellte Energieausweise,
vorhandene behalten ihre Gültigkeit.
Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig schon
zeigen, wenn Mieter eine neue Wohnung besichtigen. Kommt es zum
Mietvertrag, erhalten Käufer bzw. Mieter dann das Dokument im
Original oder als Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte
aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der
Immobilienanzeige genannt werden.
Weitere Informationen zur aktuellen der Energieeinsparverordnung
gibt es auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (siehe
Surftipps).
Surftipps
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