CE-Kennzeichnung von Mauersteinen
Die Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten wird durch Anbringen
der CE-Kennzeichnung bestätigt. Das CE-Zeichen (ursprünglich für CE
= communautés européennes) ist das Konformitätszeichen nach der
europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO).
Mit einer CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der europäischen
Bauproduktenverordnung sowie der europäischen Normenreihe DIN EN
771 können Mauersteine in EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend
gehandelt und in Verkehr gebracht werden. Nur mit der
CE-Kennzeichnung dürfen Bauprodukte innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Türkei verkauft werden. Das
Zeichen signalisiert den Behörden und dem Anwender die allgemeine
Gebrauchstauglichkeit des Produkts durch die Erfüllung der
vorgeschriebenen Prüf- und Konformitätsbewertungsverfahren. Für die
Prüfung und Anwendung ist der Hersteller verantwortlich. Dieser
muss eine Erklärung darüber abgeben, dass sein Produkt die
Anforderungen der BauPVO sowie der harmonisierten europäischen
Produktnormen erfüllt, eine sogenannte Leistungserklärung.
Gemeinsam mit der Erklärung wird die CE-Kennzeichnung an dem
Produkt angebracht. Zur CE-Kennzeichnung gehören das
CE-Konformitätszeichen mit Jahresangabe, Identifikationsnummer der
Prüf- und Überwachungsstelle, Angaben zum Hersteller, der
eindeutige Kenncode des Produkttyps, die Bezugsnummer der
Leistungserklärung, Angaben zu den Produkteigenschaften sowie die
Nummer der relevanten EU-Norm.
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