Licht und Gesundheit
Auswirkungen auf den Menschen
Der Einfluss von Licht auf unser Wohlbefinden und unsere Leistungsfähigkeit wurde in der Gebäudeplanung lange Zeit unterschätzt. Man plante Großraumbüros oder Schulen mit möglichst geringem Bezug zur Außenwelt, um die Konzentration beim Arbeiten nicht zu stören. Heute belegen Studien, dass Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz über wenig natürliches Licht verfügen, nach einiger Zeit über zahlreiche Befindlichkeitsstörungen klagen. Auch bei Kindern, die sich in vorwiegend künstlich beleuchteten Klassenräumen aufhalten, wurden vermehrt psychomotorische Beeinträchtigungen festgestellt.
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Durch das Auftreffen des Lichts im Auge und dessen Wirkung, werden über verschiedene Drüsen zahlreiche Funktionsmechanismen im Körper ausgelöst oder gesteuert, wie z.B. die Hormonproduktion oder der Schlaf-Wach-Rhythmus. Eine mindestens ein- bis zweistündige Tageslichtdosis von etwa 2.000 Lux ist notwendig, um diese Vorgänge auf Dauer störungsfrei aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus verursacht Lichtmangel, durch die vermehrte Produktion von Melatonin und damit verbundene biochemische Veränderungen in Gehirn und Stoffwechsel, depressive Verstimmungen, die oftmals saisonal in der dunkleren Winterjahreszeit auftreten.
Die Wirkungsmechanismen zwischen gesundheitlichen Problemen und Tageslicht sind noch nicht restlos geklärt, ein Zusammenhang ist jedoch unverkennbar. Die dauerhafte und ausschließlich künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz gilt als eine der Ursachen für das Sick-Building-Syndrom. An Bildschirmarbeitsplätzen ist die Versorgung mit Tageslicht jedoch nicht ganz unproblematisch. Reflexionen, Blendungen oder starke Kontraste führen zu einer Verminderung der Sehfunktion und einer damit verbundenen angespannten Sitzhaltung. Deshalb sollte ein geeigneter, für den Arbeitsplatz individuell bedienbarer Sonnen- oder Blendschutz angebracht sowie ein Mindestabstand zum Fenster eingehalten werden. Die Hauptblickrichtung auf den Bildschirm sollte parallel zur Fensterfläche ausgerichtet sein.
Die Norm DIN 5035-8 Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 8: Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung gibt zwar Hinweise auf Nennbeleuchtungsstärken am Arbeitsplatz, berücksichtigt jedoch nicht die unterschiedlichen Bedürfnisse. So weisen beispielsweise ältere Menschen einen wesentlich höheren Beleuchtungsniveaubedarf auf als jüngere. Auch werden in Arbeitsstättenrichtlinien konstante Beleuchtungsniveaus gefordert, die nur durch Kunstlicht gewährleistet werden können. Diese Gleichförmigkeit des Lichtes ist jedoch nicht zwingend notwendig, da sich das menschliche Auge an wechselnde Beleuchtungsbedingungen anpassen kann.