Nennbeleuchtungsstärke

Die Nennbeleuchtungsstärke eines Raumes wird bestimmt von der speziell in diesem Raum zu leistenden Sehaufgabe. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf die horizontale Arbeitsfläche in 0,85 m Höhe über Fußboden. Alle gesetzlichen Vorschriften, z.B. über die Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder anderen Aufenthaltsorten, beziehen sich im Wesentlichen auf sie. Die einzuhaltenden Nennbeleuchtungsstärken (En) werden in lux (lx) gemessen und sind in der DIN 5035, in der EN 12464 sowie in den Arbeitsstättenrichtlinien festgehalten. Sie unterscheiden sich je nach Nutzung des Gebäudes.

Für Büroarbeitsplätze werden, je nach Art der Arbeit und Art des Büroraums (Gruppen- oder Einzelbüro), zwischen 300 lx (einfache Arbeiten), 500 lx (allgemeine Arbeiten, EDV) und 1.000 lx (Zeichenbüros) auf der Arbeitsfläche empfohlen.

Zu berücksichtigen ist eine durch Alterung und Verschmutzung sich verringernde Beleuchtungsstärke. Nennbeleuchtungsstärken sollten deshalb mit einem Planungsfaktor ≥ 1,25 multipliziert werden.

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