F-Gas-Verordnung
In vielen Wärmepumpen, Klima- und Kälteanlagen werden Kältemittel eingesetzt, die die Umwelt schädigen. Als Beitrag zum internationalen Klimaschutz will die EU auf Kältemittel mit sehr hohem Treibhauspotenzial in Zukunft weitestgehend verzichten. Davon betroffen sind Produkte, die aus teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bestehen, wie beispielsweise R410A, R404A oder R507A.
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2014 hat die EU die novellierte F-Gas-Verordnung (Verordnung EU Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase) erlassen, die 2015 in Kraft trat. Die Verordnung sieht kein Verbot für HFKW vor, sondern eine schrittweise, künstliche Verknappung der auf der Markt erhältlichen Mengen an HFKW (sogenanntes Phase-Down-Szenario). Im Jahr 2030 sollen nur noch 21 Prozent der Ausgangsmengen von 2015 verfügbar sein. Bauherren, die eine Anlage einbauen, die mit den reglementierten Kältemitteln arbeitet, müssen damit rechnen, dass ihr Gerät vorzeitig ausgetauscht werden muss, da die Betriebsmittel zur Nachfüllung zu teuer oder nicht mehr erhältlich sind.
Die Kälte-, Klima- und Heizungsbranche spürt die Auswirkungen der Verordnung in Form eines drastischen Preisanstiegs bereits deutlich. Schon in der ersten Phase der Verknappung von 2016 bis 2017 verteuerten sich die betroffenen Kältemittel um bis zu 500 Prozent.
Neben der Verknappung von HFKW enthält die F-Gas-Verordnung auch Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für viele Produkte, die mit HFKW arbeiten. So gilt beispielsweise für Split-Geräte mit bis zu drei Kilogramm Kältemittel-Füllmenge ab dem 1. Januar 2025 ein Verbot für die Verwendung von HFKW mit einem Treibhauspotenzial (Global Warming Potenzial – GWP) von über 750.
Alternativen zu HFKW sind natürliche Kältemittel wie Propan oder Kohlendioxid. Darüber hinaus lässt sich durch bauliche Maßnahmen der Bedarf an Kältemitteln reduzieren, beispielsweise durch die Nutzung von aktivierbaren Speichermassen des Gebäudes sowie durch angemessene Fensterflächen und Anlagen zur Verschattung.
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