Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

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Planungsgrundlagen für Wohnungen

Seit September 2011 gilt die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen. Die Anforderungen dieser Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen für Menschen

  • mit Seh- oder Hörbehinderung
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
  • mit kognitiven Einschränkungen
  • die bereits älter sind
  • die noch jung sind (Kinder)
  • mit Kinderwagen oder Gepäck.

Mithilfe dieser Norm lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten und damit nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." Hier die wichtigsten Forderungen der DIN 18040-2 für Sanitärräume:

  • Drehflügeltüren müssen nach außen zu öffnen sein und auch von außen entriegelt werden können.
  • Wände von Sanitärräumen müssen bauseits so ausgebildet werden, dass es möglich ist, senkrechte und waagerechte Stütz- oder Haltegriffe anzubringen (neben der Toilette sowie im Bereich der Dusche und Wanne).
  • Alle Ausstattungselemente müssen sich optisch deutlich von ihrer Umgebung abheben.
  • Armaturen müssen als Einhebelarmaturen mit schwenkbarem Auslauf und verlängertem Hebel ausgebildet sein. Bei einer berührungslos bedienbaren Armatur ist eine Temperaturbegrenzung erforderlich.
  • Die Dusche muss stufenlos begehbar und mit rutschhemmender Oberfläche ausgebildet sein.
  • Waschtische für Rollstuhlnutzer müssen unterfahrbar sein. Der Spiegel muss mindestens 1,00 m hoch und direkt über dem Waschtisch angebracht sein. Neben dem Waschtisch muss ein Handtuchhalter zugleich als Halte- und Stützgriff fungieren.
  • Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen Einschränkungen. Die Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten beträgt in der Regel 1,20 x 1,20 m (bei Doppelwaschtischen 1,95 x 1,95 m), für Rollstuhlfahrer ist eine Fläche von mindestens 1,50 x 1,50 m erforderlich (siehe zum Thema: Barrierefreie WCs). Die minimal notwendige Abstandsfläche zwischen Waschtisch und WC oder Dusche beträgt 20 cm. 
  • Im Wohnbereich eines Rollstuhlnutzers ist bei der Nutzung ab drei Personen eine separate Toilette mit Waschbecken vorzusehen.