Elektroinstallation in öffentlichen Gebäuden
Kabel, Leitungen und Schalttechnik bei hohen Sicherheitsanforderungen
Öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten stellen besondere Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Anlagen. Wo sich viele Menschen aufhalten, müssen elektrische Installationen so geplant und ausgeführt werden, dass Risiken durch einen elektrischen Schlag, Brand oder Ausfall noch geringer sind als z.B. im privaten Wohnungsbau. Diese zusätzlichen Anforderungen sind in der Norm DIN VDE 0100-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten geregelt. Diese Norm wird im Folgenden eingeordnet und erklärt:
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Einordnung der Norm
Die Norm gehört zur sogenannten Gruppe 700 der DIN VDE
0100: Errichten von Niederspannungsanlagen und
ergänzt die allgemeinen Regeln um spezielle Vorgaben für Gebäude,
in denen mit einer größeren Menschenmenge zu rechnen ist. Dazu
zählen unter anderem:
- Versammlungsstätten wie Theater, Kinos, Museen oder Konzertsäle
- Verkaufsstätten
- Gast- und Beherbergungsstätten wie Restaurants und Hotels
- Bildungsbauten wie Schulen und Kindergärten
- Sportanlagen wie Turn- und Schwimmhallen
- Verkehrsbauten wie Bahnhöfe und Flughäfen
- größere Büros und Verwaltungsgebäude
- sowie Flucht- und Rettungswege
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Welche zusätzlichen Maßnahmen sind das?
Ein zentrales Thema ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff,
äußeren Einflüssen und mechanischer Beschädigung. Ziel ist es,
Manipulationen und Beschädigungen im laufenden Betrieb zu
verhindern. Daher gibt die Norm einige zusätzliche Schutzmaßnahmen vor:
- Schutz der Verteiler: Elektrische Verteiler müssen
entweder in separaten, nicht allgemein zugänglichen Räumen
angeordnet oder konstruktiv besonders geschützt werden,
beispielsweise durch stabile Gehäuse, Abdeckungen sowie mit
Sicherheitsschlössern oder anderen Maßnahmen, die die Verteiler vor
Beschädigungen und einem Zugriff durch Unbefugte schützen.
- Abschaltvorrichtung: Haupt-Abschaltvorrichtungen für den
Gebäudestrom sollten möglichst nahe am Gebäudeeinspeisepunkt
liegen.
- Beleuchtung: Die Betriebssicherheit im Fehlerfall ist
wichtig: Beleuchtungsanlagen müssen auf mehrere Stromkreise mit
jeweils einer eigenen Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) verteilt
werden, damit der Ausfall eines einzelnen Stromkreises nicht zum
Ausfall der Beleuchtung führt. Das gilt vor allem für
Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromkreise, wie
beispielweise bei Rettungswegen. Zudem muss der Zugriff auf die
Schaltstellen von Beleuchtungen sicher geschützt sein, damit
unbefugte Personen keinen Schaden anrichten können. Die Norm
benennt keine technischen Vorgehensweisen, sondern formuliert ein
Sicherheitsziel: Der Ausfall einzelner Stromkreise darf nicht zu
gefährlichen Situationen für anwesende Personen führen.
- Brandrisiko: Bei einem erhöhten Brandrisiko verlangt die
Norm, dass nicht benötigte elektrische Geräte, Anlagen und Bauteile
jederzeit abschaltbar sind, etwa in Verkaufs- oder
Aufenthaltsbereichen. Elektromotoren müssen zudem gegen Überhitzung
und Blockaden geschützt werden. Die jeweiligen Landesbauordnungen
verlangen zudem evtl. eine Brandmeldeanlage und verschiedene
Vorkehrungen für die Evakuierungen von Personen.
- Schutzmaßnahmen und Prüfungen: Zusätzlich zu den
allgemeinen elektrotechnischen Grundnormen zum Schutz vor
elektrischem Schlag und Brand fordert der Zusatz -718:
Verteilungen sind so auszuführen, dass der Isolationswiderstand
jedes abgehenden Stromkreises problemlos gemessen werden kann. Die
Messung erfolgt für alle Leiter gegen Erde. Bei kleinen
Leitungsquerschnitten unter 10 mm² muss eine Messung ohne das
Abklemmen des Neutralleiters möglich sein, zum Beispiel mithilfe
von Neutralleiter-Trennklemmen. Die Erstprüfung für elektrische
Anlagen sind in DIN VDE 0100-600: Prüfungen geregelt, die
wiederholten Nachfolgeprüfungen der Anlagen im Betrieb erfolgen
gemäß DIN VDE 0105-100: Betrieb von
elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen, A1:
Wiederkehrende Prüfungen.
- Bühnenbereiche: Zusätzlich zu den allgemeinen
Normen zur Kabel- und Leitungsverlegung nennt die Zusatznorm
-718 erweiterte Vorgaben für besondere Bereiche wie Bühnen
und Versammlungsräume: So müssen zum Beispiel Steckdosen, Kabel und
Leitungen auf Bühnen mit einem mechanischen Schutz sicher und fest
auf der Wand montiert werden, wobei eine Prüfung trotzdem leicht
möglich sein muss und kein Wärmestau entstehen darf.
Vieladrige Kabel dürfen zudem nur auf nichtbrennbaren Oberflächen montiert sein. Außerdem gilt, dass alle Stromkreise mit einem Schalter schalt- und trennbar sein müssen. Parallel geführte vieladrige Kabel und Leitungen benötigen außerdem einen Mindestabstand von einem Kabeldurchmesser.
- Besucherräume: In Besucherräumen müssen Kabel und Leitungen auf Kabelpritschen brandgeschützt verlegt sein, sodass sie im Fall eines Feuer auf der Bühne intakt bleiben. Sicherheitsrelevante Leitungen, Anlagen und Geräte, wie die Sicherheitsbeleuchtung, müssen im Brandfall entsprechend der Funktionserhaltungsklassen (E30, E60 oder auch E90) für mindenstens 30, 60 oder 90 Minuten betriebsfähig bleiben.
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Welche öffentlichen Gebäude unterliegen abweichenden Normen?
Nicht Bestandteil der genannten Norm -718 sind Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Pflegestationen und Notfallaufnahmen. Für sie gilt die separate Norm DIN VDE 0100-710: Medizinisch genutzte Bereiche mit deutlich weitergehenden Anforderungen.
Hinweise:
Die Norm ist eng mit dem Bauordnungsrecht verknüpft. Ihr
Anwendungsbereich wurde an die Musterbauordnung angepasst, kann
jedoch je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden. Eine
frühzeitige Abstimmung mit den Fachplanenden und den
Bauaufsichtsbehörden ist sinnvoll.
Zudem sind bei Installationsarbeiten die Anforderungen an den
Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaften, die
Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung) sowie ggf. die Herstellervorgaben
einzuhalten.
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