Prüfung der BMA durch Sachverständige

Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen in Sonderbauten müssen vor der Inbetriebnahme durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden, wenn die Gebäude in den Anwendungsbereich der technischen Prüfordnung fallen oder die Prüfung im Baugenehmigungsverfahren gefordert wird. Der Prüfsachverständige ist durch den Bauherren zu beauftragen. Er wirkt praktisch als verlängerter Arm der Bauaufsicht, ist aber nicht hoheitlich tätig. Dem Sachverständigen sind die Baugenehmigung, der genehmigte Brandschutznachweis und die Anlagendokumentation zur Verfügung zu stellen.

Vom Sachverständigen festgestellte wesentliche Mängel sind unverzüglich, sonstige Mängel innerhalb der vom Sachverständigen gesetzten Frist zu beheben. Der Sachverständige muss die Abstellung der Mängel kontrollieren. Nicht abgestellte Mängel müssen der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Die Prüfung ist bei wesentlichen Änderungen und Zyklisch im Abstand von drei Jahren zu wiederholen.

Fachwissen zum Thema

Auszug aus der Brandfallmatrix eines Bürohochhauses (hier 38. OG)

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Planung von Brandmeldeanlagen

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Die regelmäßige Wartung der Brandmeldeanlage und ihrer Komponenten gewährleistet einen sicheren Betrieb.

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Wartung und Instandhaltung von BMA

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