Alarmierungsgeräte

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Genauso wichtig wie das schnelle Erkennen von Bränden ist die zügige und wirksame Alarmierung der hilfeleistenden Stelle und der Personen im Gebäude. Unterschieden werden die drei Alarmarten  Fernalarmierung, externe Alarmierung und interne Alarmierung.

Fernalarmierung
Die Fernalarmierung erfolgt in den meisten Fällen über sogenannte Übertragungseinrichtungen zur regionalen Leitstelle der Feuerwehr bzw. des Gefahrenschutzzentrums. Die Übertragungseinrichtungen sind Telefonwählgeräte, die ein digitales Signal zum Empfangsgerät der Leitstelle übertragen. Die Übertragung kann analog, digital (ISDN) oder über einen Mobilfunkkanal erfolgen. Eine besonders hohe Übertragungssicherheit wird erreicht, wenn zwei redundante Übertragungswege zur Verfügung stehen. Die Übertragungseinrichtungen werden in vielen Regionen von so genannten „Konzessionären“  betrieben. Der Betreiber der Brandmeldeanlage ist dann verpflichtet, mit dem Konzessionär einen Miet- und Wartungsvertrag zu dessen Konditionen abzuschließen.

Externe Alarmierung
Die externe Alarmierung dient der Information von Personen außerhalb des Gebäudes, z.B. durch die Anbringung von Signalgebern und Blitzleuchten an der Fassade. Anders als bei Einbruchmeldeanlagen finden externe Alarme in der Brandmeldetechnik kaum Anwendung.

Interne Alarmierung
Die interne Alarmierung dient der schnellen Warnung von Personen im Gebäude im Falle eines Brandes. In Objekten mit überwiegend festem Nutzerkreis kann die Alarmierung mit akustischen Signalgebern realisiert werden. Das akustische Signal muss in allen Räumen, in denen sich Personen nicht nur selten oder für kurze Zeit aufhalten, gut wahrnehmbar sein. Der Alarmschallpegel soll mindestens 65 dB(A) betragen und mindestens 10 dB(A) über dem Störschallpegel liegen.

In Bereichen mit erhöhtem Umgebungsschallpegel und  an Arbeitsplätzen für gehörgeschädigte Menschen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Beispiele hierfür sind:

  • die Installationen von Blitzleuchten mit der Beschriftung „Brandalarm“
  • die zwangsweise Abschaltung der Störschallquellen
  • die Übertragung des Brandsignals auf die Bediendisplays von Maschinen und Anlagen
In Gebäuden mit Menschenansammlungen und überwiegend ortsunkundigen Nutzern kann mit der Ausstrahlung von akustischen Warnsignalen erfahrungsgemäß keine zügige Evakuierung erreicht werden. Insbesondere in Versammlungsstätten und in großen Verkaufsstätten kommen daher Sprachalarmanlagen (Elektroakustische Anlagen = ELA)  zum Einsatz. Diese senden im Brandfall in zyklischer Wiederholung ein vorangestelltes Aufmerksamkeitssignal und einen gespeicherten, ggf. mehrsprachigen Text mit der  Aufforderung zur Evakuierung des Gebäudes. Über die Anlagen können auch direkte Sprachdurchsagen der Feuerwehr oder der Betriebsleitung ausgestrahlt werden. In ausgewählten baulichen Anlagen kann die Evakuierungsdurchsage abschnittsweise, ggf. auch mit zeitlicher Staffelung übertragen werden.

Die Energieversorgung der Alarmierungsgeräte muss ebenso wie die der Brandmelderzentralen redundant aus dem öffentlichen Netz und über integrierte Akkumulatoren erfolgen. Es gelten die gleichen Überbrückungszeiten. Nach Ablauf der Überbrückungszeit muss die Anlage noch über 30 Minuten die Alarmsignale und Textdurchsagen aussenden können.

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