Alarmierungsgeräte
Gallerie
Genauso wichtig wie das schnelle Erkennen von Bränden ist die
zügige und wirksame Alarmierung der hilfeleistenden Stelle und der
Personen im Gebäude. Unterschieden werden die drei Alarmarten
Fernalarmierung, externe Alarmierung und interne Alarmierung.
Fernalarmierung
Die Fernalarmierung erfolgt in den meisten Fällen über sogenannte
Übertragungseinrichtungen zur regionalen Leitstelle der Feuerwehr
bzw. des Gefahrenschutzzentrums. Die Übertragungseinrichtungen sind
Telefonwählgeräte, die ein digitales Signal zum Empfangsgerät der
Leitstelle übertragen. Die Übertragung kann analog, digital (ISDN)
oder über einen Mobilfunkkanal erfolgen. Eine besonders hohe
Übertragungssicherheit wird erreicht, wenn zwei redundante
Übertragungswege zur Verfügung stehen. Die
Übertragungseinrichtungen werden in vielen Regionen von so
genannten „Konzessionären“ betrieben. Der Betreiber der
Brandmeldeanlage ist dann verpflichtet, mit dem
Konzessionär einen Miet- und Wartungsvertrag zu dessen Konditionen
abzuschließen.
Externe Alarmierung
Die externe Alarmierung dient der Information von Personen
außerhalb des Gebäudes, z.B. durch die Anbringung von Signalgebern
und Blitzleuchten an der Fassade. Anders als bei
Einbruchmeldeanlagen finden externe Alarme in der Brandmeldetechnik
kaum Anwendung.
Interne Alarmierung
Die interne Alarmierung dient der schnellen Warnung von Personen im
Gebäude im Falle eines Brandes. In Objekten mit überwiegend festem
Nutzerkreis kann die Alarmierung mit akustischen Signalgebern
realisiert werden. Das akustische Signal muss in allen Räumen, in
denen sich Personen nicht nur selten oder für kurze Zeit aufhalten,
gut wahrnehmbar sein. Der Alarmschallpegel soll mindestens 65 dB(A)
betragen und mindestens 10 dB(A) über dem Störschallpegel
liegen.
In Bereichen mit erhöhtem Umgebungsschallpegel und an
Arbeitsplätzen für gehörgeschädigte Menschen sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich. Beispiele hierfür sind:
- die Installationen von Blitzleuchten mit der Beschriftung „Brandalarm“
- die zwangsweise Abschaltung der Störschallquellen
- die Übertragung des Brandsignals auf die Bediendisplays von Maschinen und Anlagen
Die Energieversorgung der Alarmierungsgeräte muss ebenso wie die der Brandmelderzentralen redundant aus dem öffentlichen Netz und über integrierte Akkumulatoren erfolgen. Es gelten die gleichen Überbrückungszeiten. Nach Ablauf der Überbrückungszeit muss die Anlage noch über 30 Minuten die Alarmsignale und Textdurchsagen aussenden können.
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