Leitungen von Melder und der Alarmierungsanlage

Die Übertragung der Alarmsignale erfolgt in den meisten Fällen über einfach geschirmte Fernmeldeleitungen (2x2x0,8). Optische und akustische Signalgeber arbeiten mit Spannungen von 12 V oder 24 V. Bei der Übertragung von Audiosignalen zu Lautsprechern wird die Spannung an der Zentrale auf 100 V hoch- und im Lautsprecher wieder heruntertransformiert. Damit kann die Übertragungsleistung und -qualität verbessert werden.

Gallerie

Bei baurechtlich geforderten Alarmierungsanlagen können Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall bestehen. Dieses Thema muss in einer frühen Planungsphase zwischen dem Brandschutzplaner und dem Fachplaner Elektro geklärt werden.

Der Brandschutzplaner muss festlegen, ob und wie lange die Alarmierungsfunktion unter Brandeinwirkung verfügbar sein muss. In Gebäuden mit festem und unterwiesenem Nutzerkreise genügt es erfahrungsgemäß, wenn das Alarmsignal für wenige Minuten ausgestrahlt wird. Wenn die Alarmierungszentrale und die Leitungswege mit automatischen Brandmeldern der BMA überwacht sind, kann in den meisten Fällen auf einen Funktionserhalt der Alarmierungsleitungen verzichtet werden. Gibt es keine Überwachung der Leitungen durch die BMA oder muss die Alarmierung für längere Zeit verfügbar sein, muss der Funktionserhalt der Leitungen sichergestellt werden. Längere Verfügbarkeiten sind immer dann erforderlich, wenn die Feuerwehr während des Einsatzes Durchsagen machen muss oder die Räumung gestaffelt nach Bauteilen oder Etagen erfolgt.

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie nennt als typischen Wert für den Funktionserhalt von Alarmierungsleitungen 30 min. Bei größeren baulichen Anlagen mit langen Räumungszeiten kann unter Umständen ein höherer Funktionserhalt erforderlich sein. Die Endstromkreise innerhalb des Geschosses innerhalb eines Brandabschnittes und einer Fläche >1.600 m² können ohne Funktionserhalt im Brandfall verlegt werden.

Der Funktionserhalt der Alarmierungsleitungen kann auf folgenden Wegen erreicht werden:

  • Verlegung von Leitungen mit integriertem Funktionserhalt im Brandfall mit den dazugehörigen zugelassenen Befestigungen
  • Brandschutztechnische geschützte Verlegung der Leitungen, z.B.im Erdreich, in der Rohdecke, unter dem Estrich oder in F30-Kanälen. Eine Unter-Putz-Verlegung genügt nicht!
  • Verwendung von Ringleitungen mit Trennelementen und brandschutztechnisch getrennte Verlegung der Hin- und Rückleitungen. Wenn ein Teil des Ringes durch Brandeinwirkung beschädigt wird, öffnen die Trennelemente und lösen den beschädigten Teil aus dem Ring. Die verbleibenden Leitungen werden ohne funktionelle Einschränkung im Stich weiterbetrieben
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Räumungszeiten im Brandfall mit und ohne technische Hilfsmittel

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