Sprachalarmanlagen (SAA)
Im Jahr 2007 erschien mit der VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall eine eigene Norm für Sprachalarmanlagen, die von der Brandmeldeanlage angesteuert werden. Diese Norm enthält viele Parallelen zur VDE 0828, aber auch einige Unterschiede, was in der Fachwelt zunächst für einige Verwirrung sorgte. Inzwischen hat man sich so geeinigt, dass die VDE 0833-4 für Sprachalarmanlagen anzuwenden ist, die der Alarmierung im Brandfall dienen und von der Brandmeldeanlage angesteuert werden. Die europäische DIN EN 50849 (VDE 0828) bleibt weiter bestehen und ist für eigenständige Anlagen, die nicht mit einer Brandmeldeanlage gekoppelt sind anzuwenden.
Gallerie
Für Sprachalarmanlagen gibt es drei Sicherheitsstufen. Die Auswahl erfolgt objektbezogen in der Planungsphase.
Sicherheitsstufen der SAA
Quelle: Gerber, Brandmeldeanlagen 5. Auflage S.96
Der Beschallungsumfang kann das gesamte Objekt (Kategorie 1)
oder ausgewählte Bereiche (Kategorie 2) umfassen. Die
Sprachalarmzentrale (SAZ) muss sich und die Lautsprecherlinien
überwachen und über eine integrierte Sicherheitsstromversorgung mit
der gleichen Überbrückungszeit wie die BMA verfügen. Bei Anlagen
mit automatischer Störungsweiterleitung sind das 30 Stunden. Für
die Sprachverständlichkeit (STI) bei der Alarmierung gilt ein
Mindestwert von 0,5.
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