Zusätzliche Alarmierungsmöglichkeiten
Nicht immer ist es erforderlich, für die Alarmierung eigene Anlagen zu installieren. Insbesondere dann, wenn nur eingewiesene Nutzer über die Gefahrensituation unterrichtet werden sollen, kann es sinnvoll sein, vorhandene Anlagen zu nutzen.
Verknüpfung mit Rufanlagen
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es Rufanlagen, mit denen bettlägerige Patienten dem Pflegepersonal Hilfebedarf signalisieren können. Der Ruf läuft im Dienstzimmer auf und kann zusätzlich auf mobilen Kommunikationsgeräten und Anzeigen in den Stationsfluren angezeigt werden. Die Rufanlage kann über eine ESPA-Schnittstelle mit dem Brandmeldesystem verknüpft werden. Dieses TCP/IP-basierte Kommunikationsprotokoll (Erweitertes Signalisierungs-Protokoll für Alarmprozesse) ermöglicht es, Klartextinformationen wie beispielsweise „Feuer Ebene 2: Raum 2.118“ zu übertragen.
Aufschaltung des Brandmeldesignals auf die Telefonanlage
Eine vor allem in den 1990er-Jahren verbreitete, aber immer noch praktikable Möglichkeit der Alarmierung in Beherbergungsstätten besteht in der Aufschaltung des Brandmeldesignals auf die Telefonanlage. Wird ein Brand im Hotel detektiert, klingeln in allen Gästezimmern die Telefone. Nimmt der Gast ab, wird er durch einen gespeicherten, ggf. mehrsprachigen Text zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert
Zusätzliche Signalgeber
In vielen Industrieanlagen müssen die Beschäftigten aufgrund
eines hohen Lärmpegels Gehörschutz tragen. Akustische Signalgeber
sind daher schwer wahrnehmbar. Um die Beschäftigten im Gefahrenfall
wirksam zu informieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Bewährte Möglichkeiten sind:
- zusätzliche leistungsstarke Motorsirenen
- Anzeigen auf Bedienteilen der Anlagentechnik
- automatische Abschaltung von Anlagen
- mobile Vibrationsalarme
- zyklische Umschaltung der Raumbeleuchtung
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