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Niederspannungsrichtlinie

Um innerhalb des EG-Binnenmarktes technische Handelshemmnisse abzubauen, wurden im Rahmen des Harmonisierungskonzepts nach § 100a des Einigungsvertrages Anforderungen an Erzeugnisse in EG-Richtlinien festgelegt. Hierbei regelt die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) das In-Verkehrbringen elektrischer Betriebsmittel in der EG.

Seit dem 1.1.1997 dürfen in der EG nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die den Bestimmungen der Niederspannungsrichtlinie entsprechen. Sachverständige des TÜV beraten den Hersteller bei der normenkonformen Gestaltung der Produkte. Der Hersteller gewinnt so die erforderliche Sicherheit für die Zertifizierung seiner Produkte mit der CE-Kennzeichnung, für das In-Verkehrbringen in der EG sowie für die Produkthaftung.

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