CE-Kennzeichnung
Mit dem europäischen Binnenmarkt verbunden ist ein einheitliches
Konformitätszeichen, die CE-Kennzeichnung, die überall dort
Anwendung findet, wo Prüfungen und Zertifizierungen auf Grund von
Gemeinschaftsaufgaben erforderlich sind (so genannter gesetzlich
geregelter Bereich). Es sagt aus, dass die damit gekennzeichneten
Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen und dass die
einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden.
Fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien, so bedeutet das
Zeichen die Übereinstimmung mit allen diesen Richtlinien.
Die Verwendung der CE-Kennzeichnung ist im so genannten modularen
Konzept geregelt. Das Konzept sieht verschiedene Möglichkeiten
(Module) vor, die Konformität von Produkten in Verbindung mit
unterschiedlichen Qualitätssicherungsverfahren entweder durch den
Hersteller selbst (Herstellerprüfung) oder durch eine unabhängige
Zertifizierungsstelle in Form einer Baumuster- oder Einzelprüfung
zu bescheinigen.
Die konkrete Form der Zertifizierung wird in den einzelnen
EG-Richtlinien von Fall zu Fall festgelegt mit dem Ziel, die damit
verbundenen Kosten für den Hersteller so gering wie möglich zu
halten sowie ihm mehrere Möglichkeiten der Zertifizierung
einzuräumen.
Ferner soll die Art der Zertifizierung (etwa Herstellerprüfung oder
Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle) in einer angemessenen
Relation zu den Risiken und Gefahren stehen, die der Anwendung des
Produktes zu Grunde liegen.
Sogenannte unabhängige Zertifizierungs- und Prüfstellen müssen auf
der Basis der Normenreihe DIN EN 45000 ff bzw. der internationalen
Folgenorm DIN EN ISO/IEC 17025 : 2000-04 akkreditiert sein. Sie
werden von den EG-Mitgliedstaaten benannt und im Amtsblatt der EG
als so genannte „notified bodies" veröffentlicht.
Die CE-Kennzeichnung ist für alle Sprachgebiete einheitlich.