Haustrennwände
Gallerie
Haustrennwände werden aus Gründen des Schallschutzes aus
zweischalig gemauerten Trennwänden ausgeführt. Die Mindestdicke der
Einzelschale beträgt 11,5 cm, das Mindestflächengewicht je Schale
150 kg/m².
Anforderungen für die Ausführung:
- Die Trennfuge muss vom Dach bis zum gemeinsamen Fundament bzw.
zur Bodenplatte durchgehen. Schallbrücken etwa aus Mörtelresten
müssen vermieden werden.
- Trennfugen müssen mindestens 30 mm breit sein; breitere Fugen
verbessern den Schallschutz. Laut DIN 4109-32:
Schallschutz im Hochbau - Teil 32: Daten für die rechnerischen
Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) - Massivbau sind
in diesem Fall Mineralwolledämmplatten (nach DIN EN 13162:
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus
Mineralwolle (MW) - Spezifikation) mit dem
Anwendungskurzzeichen Typ WTH (nach DIN 4108-10: Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene
Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Werkmäßig hergestellte
Wärmedämmstoffe) vorzusehen. Geschlossenporige Hartschaum- oder
Holzfaserplatten sind ungeeignet. Trennfugen dürfen offen bleiben,
wenn die flächenbezogene Masse einer Einzelschale mindestens 200
kg/m² beträgt.
- Die Trennfuge muss auch die Decken trennen.
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