CE-Kennzeichnung von Mauersteinen

Die Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten wird durch Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt. Das CE-Zeichen (ursprünglich für CE = communautés européennes) ist das Konformitätszeichen nach der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO).
 
Mit einer CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der europäischen Bauproduktenverordnung sowie der europäischen Normenreihe DIN EN 771 können Mauersteine in EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden. Nur mit der CE-Kennzeichnung dürfen Bauprodukte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Türkei verkauft werden. Das Zeichen signalisiert den Behörden und dem Anwender die allgemeine Gebrauchstauglichkeit des Produkts durch die Erfüllung der vorgeschriebenen Prüf- und Konformitätsbewertungsverfahren. Für die Prüfung und Anwendung ist der Hersteller verantwortlich. Dieser muss eine Erklärung darüber abgeben, dass sein Produkt die Anforderungen der BauPVO sowie der harmonisierten europäischen Produktnormen erfüllt, eine sogenannte Leistungserklärung.
 
Gemeinsam mit der Erklärung wird die CE-Kennzeichnung an dem Produkt angebracht. Zur CE-Kennzeichnung gehören das CE-Konformitätszeichen mit Jahresangabe, Identifikationsnummer der Prüf- und Überwachungsstelle, Angaben zum Hersteller, der eindeutige Kenncode des Produkttyps, die Bezugsnummer der Leistungserklärung, Angaben zu den Produkteigenschaften sowie die Nummer der relevanten EU-Norm.

Fachwissen zum Thema

Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM)

Beratungsstellen

Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM)

Mauerwerk

Zeitschriften

Mauerwerk

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Mauerwerk sponsored by:
KS-ORIGINAL GmbH
Entenfangweg 15
30419 Hannover
www.ks-original.de