_Gerüste und Schalungen
Zugänge und Treppen für Gerüste
Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten müssen sicher und ergonomisch sein. Gerüste müssen über Einrichtungen für den Zugang zu den verschiedenen Gerüstebenen verfügen.
Gallerie
Der Zugang muss mit Schrägleitern oder über Treppen erfolgen. Er muss sich innerhalb der Belagfläche oder innerhalb einer Verbreiterung des Gerüsts in einem Gerüstfeld oder in einem unmittelbar angrenzenden Treppenturm befinden.
Der innen liegende Leitergang ist der Standardzugang zu Gerüsten. Es können aber auch Gerüsttreppen, Treppentürme und Aufzüge benutzt werden. Diese gewähren auch einen sicheren und ergonomischen Zugang zu den Arbeitsplätzen auf Gerüsten.
Auch Zugänge unterliegen den Anforderungen der Arbeitsschutzbehörden und sind gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu planen, zu berechnen und auszuführen.
Gerüstleitern
Bei typisierten Fassadengerüsten erfolgt der Aufstieg in der Regel
über innen liegende Leitern mit Durchstiegsöffnungen zur nächsten
Ebene. Die Durchstiegsöffnungen und die Leitern können als
Leitergänge übereinander oder versetzt angeordnet werden. Erlaubt
sind ausschließlich systemgebundene Leitern als
Gerüstinnenleitern.
Können Gerüstinnenleitern nicht eingebaut werden, sind systemfreie Gerüstaußenleitern mit einem Anstellwinkel von 68° bis 75° zulässig. Die Aufstiegshöhe darf aber nicht mehr als 5,00 Meter betragen. Die Leiter ist gegen Wegrutschen zu sichern oder mit dem Gerüst fest zu verbinden.
Gerüstleitern sind als einziger Zugang hingegen nicht erlaubt, wenn umfangreiche Arbeiten anstehen, wenn über den Zugang eine große Menge Material transportiert werden muss oder die Aufstiegshöhe im Gerüst mehr als 10,00 Meter beträgt. Zu den umfangreichen Arbeiten zählen beispielsweise das Anbringen
- kompletter Fassadenverkleidungen, wie etwa von Verblendmauerwerk und Natursteinbekleidungen,
- von Elementen einer vorgehängten Fassade oder
- eines Wärmedämmverbundsystems bei der Fassadensanierung.
Gerüsttreppen
Gerüsttreppen, bei denen das eigentliche Gerüst um eine bequem begehbare, zumeist aus Aluminium gefertigte Treppe erweitert wird, ermöglichen auch eine sichere Erreichbarkeit jeder Belagsebene. Als Podesttreppenaufstiege ausgebildet, werden sie mit einem vorgesetzten Gerüstfeld in das vorhandene Fassadengerüst integriert. Die vorgebaute Gerüsttreppe wird mit dem Gerüst verbunden, aber beidseitig am Bauwerk verankert. Die Gerüstspindeln dürfen maximal entsprechend der jeweiligen Gerüstzulassung ausgespindelt werden. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers gibt die jeweiligen Verankerungen und Aussteifungen vor.
Treppentürme
Zusätzlich gewährleisten an ein Bauwerk oder Gerüst angebrachte Treppentürme einen schnellen und sicheren Zugang zu höher oder tiefer gelegenen Arbeitsplätzen wie beispielsweise Dächern oder Baugruben. Die Verankerung erfolgt entweder am Baukörper oder an einem Gerüst. Da man bei Treppentürmen ohne Übertritt in das Gerüst die nächsthöhere Lage erreicht, sind sie vor allem dort sinnvoll, wo Wege besonders oft begangen werden müssen und die Gerüstebenen für Arbeiten frei bleiben müssen.
Treppentürme können alleinstehend oder in das Gerüst integriert errichtet werden und haben häufig gegenläufige Treppen. Darüber hinaus bieten Treppentürme einen ausreichenden und komfortablen Bewegungsspielraum beim Treppensteigen. In der Regel bestehen sie aus einer Rahmenkonstruktion und vormontierten Treppenelementen, lassen sich bei Bedarf variabel ausbilden oder durch Sonderbauteile ergänzen.
Wichtig bei Treppentürmen ist, dass alle notwendigen Verankerungen und Bauteile nach der Regelausführung des Herstellers eingebaut werden. Unabhängig von der Höhe der Konstruktion ist vor allem auf die entsprechende Standsicherheit zu achten.
Neben der typischen Verwendung als Zugang zu Arbeitsplätzen werden
Treppentürme unter anderem als temporäre Flucht- und Ersatztreppen
eingesetzt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder
Treppenturm als Flucht- oder Ersatztreppe eingesetzt werden darf.
Für jede Anwendung gibt es entsprechende Lösungen.