Kirchturmdenken
Soforthilfe für Kulturangebote in Sakralbauen auf dem Land
Die Begriffe Kirchturmpolitik oder Kirchturmdenken werden in der Regel nicht unbedingt als Kompliment verwendet, sondern bezeichnen ein eher wenig vorausschauendes Vorgehen. Ganz anders verhält es sich beim Soforthilfeangebot gleichen Namens. Mit dem Programm Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung werden noch bis Ende des Jahres 2021 (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen in strukturarmen, ländlichen Regionen als Orte für Kulturangebote gefördert.
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Dies geschieht mit dem dezidierten Ziel, den Erhalt und die Zugänglichkeit des kulturellen Erbes in ländlichen Räumen zu unterstützen und einen Beitrag zur verbesserten Lebensqualität außerhalb urbaner Zentren zu leisten. Was zunächst in der Zielsetzung ein wenig abstrakt wirkt, hat ganz konkrete positive Effekte im Fokus: Kirchen und Klosteranlagen sollen als wichtige Erinnerungsorte des regionalen kulturellen Erbes gestärkt werden. Zugleich sollen sie sich als lebendige Orte der Kulturvermittlung und der kulturellen Bildung etablieren und Raum für bürgerschaftliche Teilhabe bieten.
Anträge können öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Träger einreichen. Fördermittel gibt es für Projekte in Sakralbauten und Klosteranlagen – auch solchen, die entwidmet oder profaniert wurden – in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen. Zu den förderwilligen Maßnahmen gehören zum Beispiel kulturelle Veranstaltungen vor Ort wie Konzerte, Schreibworkshops, Ausstellungen oder Lesungen. Aber auch Projekte zur Aufbereitung der Baugeschichte des jeweiligen Gebäudes werden gefördert, so etwa die Erstellung von Websites, Broschüren, Audioguides und Podcasts. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 Prozent bzw. 25.000 Euro pro Antragsteller/in. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein. Es gibt keine bestimmten Antragsfristen, die Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.
Ins Leben gerufen wurde die „Kirchturmdenken“-Maßnahme der
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) durch einen
Beschluss des Bundestags. Umgesetzt wird die Maßnahme von dem
Unternehmen Wider Sense. Die detaillierte Ausschreibung,
Antragsformulare sowie Kontaktpersonen sind auf der Webseite zu
finden (siehe Surftipps).