Abdichtungen

Abdichtungen dienen dazu, bauliche Einrichtungen oder Gebäudeteile vor Durchfeuchtung zu schützen. Beläge aus Fliesen und Platten sowie aus Naturwerkstein und Betonwerkstein mit zementären Fugen lassen einen gewissen Prozentsatz Wasser durch. Auch wenn Fugenmörtel auf Kunstharzbasis wie bspw. Epoxidharz eingesetzt werden, sind diese nicht wasserdicht. Und selbst elastische Fugen im Bereich von Bewegungs- oder Anschlussfugen sind nicht als Abdichtungsmaßnahme anzusehen. Derartige Beläge und Fugenausbildungen sind allenfalls wasserabweisend und benötigen deshalb ebenfalls eine zusätzliche Abdichtung.

Gallerie

Mit Inkrafttreten der neuen Abdichtungsnormen DIN 18531 bis 18535, durch welche die zehnteilige DIN 18195 Bauwerksabdichtungen abgelöst wurde (siehe Artikel zum Thema), haben sich signifikante Änderungen ergeben. Statt der bisherigen Gliederung nach Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen (A0, A, B0, B und C) gliedert sich das Normenwerk bauteilbezogen und nach Anwendungsbereichen. Es gelten nun etwa sogenannte Wassereinwirkungsklassen. Zudem ist die Unterscheidung zwischen bauaufsichtlich geregelten und nicht geregelten Bereichen entfallen. Die alte DIN 18195 beinhaltet nun mehr einen Begriffs- und Definitionsteil, der die Normen 18531 bis 18535 ergänzt.

Die mit Fliesen und Platten belegten Flächen sind seit der Neuordnung über drei Normen verteilt: In der DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen finden sich die Vorgaben zur Ausführung von Balkonflächen mit Abdichtungen im Verbund mit keramischen Fliesen und Platten (ehemals Beanspruchungsklasse B0). Die DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken enthält die Regelungen zum Schwimmbadbau (ehemals Beanspruchungsklasse B) mit Verbundabdichtungen und keramischen Belägen, welche drückendem Wasser dauerhaft ausgesetzt sind. Und in der DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen schließlich – dem Hauptwerk im Hinblick auf die Verbund­abdichtungen mit Fliesen und Platten – finden sich die Beanspruchungsklassen A0, A und C wieder, also die Vorgaben zu den Abdichtungen in Innenräumen, in denen Wasser anfällt. Alle üblichen Abdichtungsstoffe, die im Verbund mit Fliesen und Platten eingesetzt werden, sind dort aufgenommen und beschrieben.

Die DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen setzt sich aus sechs Teilen zusammen

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
  • Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt
  • Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten
  • Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Fliesenverbundabdichtungen
Wassereinwirkungsklassen
In Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze werden u.a. anderem die Einwirkungen durch Wasser auf bestimmte Flächen in Wassereinwirkungsklassen definiert:
  • W0-I (gering) Flächen mit nicht häufiger Einwirkung von Spritzwasser (Beispiele: Wandflächen von Bädern außerhalb von Duschbereichen und häuslichen Küchen, Bodenflächen im häuslichen Bereich ohne Ablauf, z. B. in Küchen, Hauswirtschaftsbereichen, Gäste-WCs)
  • W1-I (mäßig) Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser oder nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser; Beispiele: Wandflächen über Badewannen und in Duschen, Bodenflächen in Bädern ohne/mit Ablauf ohne hohe Wassereinwirkung aus dem Duschbereich
  • W2-I (hoch) Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser und/oder Brauchwasser, vor allem auf dem Boden zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert; Beispiele: Wandflächen von Duschen in Sportstätten/Gewerbestätten, Bodenflächen mit Abläufen und/oder Rinnen
  • W3-I (sehr hoch) Flächen mit sehr häufiger oder lang anhaltender Einwirkung aus Spritz- und/oder Brauchwasser und/oder Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren, durch anstauendes Wasser intensiviert; Beispiele: Flächen im Bereich von Umgängen von Schwimmbecken, Flächen in Gewerbestätten (gewerbliche Küchen, Wäschereien, Brauereien)
Die Wassereinwirkungsklasse W0-I und W1-I erlauben noch den Einsatz von feuchtigkeitsempfindlichen Untergründen wie beispielsweise Holz oder Gipsfaserplatten. Erfolgt hingegen eine Einstufung in W2-I oder W3-I, dann sind nur mehr feuchtigkeitsunempfindliche Baustoffe gestattet wie u.a. Beton, Kalkzementputz, Zementestrich, korrosionsgeschützte metallische Werkstoffe oder Verbundelemente aus Polysterol.

Die Wassereinwirkungsklassen sind im Rahmen der Planung zuzuordnen. Damit werden also bereits in dieser frühen Phase des Bauvorhabens – unabhängig von dessen Wertigkeit – die Weichen hinsichtlich der später einzusetzenden Untergrundmaterialien und Abdichtungsstoffe gestellt. Es kann übrigens auch zweckmäßig sein, angrenzende Bereiche ebenfalls der jeweils höheren Wassereinwirkungsklasse zuzuordnen, sofern diese nicht durch gesonderte bauliche Maßnahmen (z. B. Abtrennungen) geschützt sind.

Abdichtungsstoffe

Die Teile 3, 5 und 6 behandeln die für die Verlegung von Fliesen und Platten relevanten Abdichtungsstoffe.

Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen:
Für die Abdichtungsschicht dürfen folgende Produkte (mit folgenden Mindest-Trockenschichtdicken) verwendet werden: Polymerdispersionen (≥ 0,5 mm), rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen (≥ 2,0 mm) und Reaktionsharz (≥ 1,0 mm). Die Abdichtung muss in mindestens zwei Lagen ausgeführt werden, wobei Dispersionen je Lage in unterschiedlichen Farben aufzutragen sind.

Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten:
Neu hinzugekommen sind bahnenförmige Fliesen-Verbundabdichtungen. Besonderes Augenmerk ist auf die Stoß- und Überlappungsbereiche der Bahnen zu legen, welche mit ausgelobten Dichtkleber-Systemen zu verkleben sind.

Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Fliesenverbundabdichtungen:
Hier handelt es sich um Platten, die im Kern oder durch Beschichtung mittels einer Abdichtungsbahn dicht sind und bei der Montage im Stoßbereich verleimt, bzw. deren Stöße mit Dichtbändern überarbeitet werden. Alle aufgeführten Abdichtungsmaterialien, welche nach dieser Norm eingesetzt und verarbeitet werden, benötigen offizielle Prüfzeugnisse in Form von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) oder europäisch technischen Zulassungen (ETA). Bestandteil der Prüfungen sind auch alle Hilfsstoffe/Teile (Dichtbänder, Dichtmanschetten u. a. m.), die dazu benötigt werden, eine normgerechte, im System stimmige Abdichtungsebene herzustellen.

Durchdringungen

Zur Abdichtung von Durchdringungen geben die drei Normteile außerdem vor, dass die Flanschbreite zur Applikation der Abdichtung von Bodenabläufen, -rinnen und Einbauteilen mindestens 50 mm betragen muss, in den Wassereinwirkungs­klassen W0-I bis W2-I sind 30 mm ausreichend. Dann müssen jedoch vom Hersteller der Bodenmanschette freigegebene Produkte, wie z.B. zweikomponentige Dichtschlämmen oder Reaktionsharz-Abdichtungen verwendet werden.

Durchdringungen im Wandbereich sind mit Manschetten mit elastischer Zone einzubinden. Hersteller von Unterputzarmaturen sind aufgefordert, eine Anarbeitung der Abdichtung an ihr Bauteil sicherzustellen.

Folgende wichtige Details werden durch die neue Norm ebenfalls festgelegt:

  • Dichtbänder und -manschetten müssen im System mit dem Abdichtungsmaterial geprüft sein.
  • Für rechtwinklige Innen- und Außenecken sollten vorgefertigte Formstücke verwendet werden.
  • Bodenabläufe und -rinnen müssen so entwässern können, dass sich Wasser nicht auf der Dichtebene anstauen kann.
  • Werden nur Bodenflächen abgedichtet, ist die Abdichtung an den Wänden mindestens 5 cm hoch auszuführen.
  • Bereiche unter und hinter Bade- und Duschwannen sind entweder durch Fortführen der Abdichtung oder durch Anbringen von Wannendichtbändern o.ä. zu schützen.
  • Im Bereich von Türen ist die Abdichtung auch hinter den Zargen hochzuführen.

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