Estrich auf Trennschicht
Estrich auf Trennschicht – auch Estrich auf Trennlage oder gleitender Estrich genannt – wird überall dort eingesetzt, wo keine Wärme- oder Schalldämmung erforderlich ist, aber Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz und ein Verbundestrich nicht in Frage kommt. Dies kann zwei verschiedene Ursachen haben: Entweder ist ein Verbundestrich nicht nötig, da keine hohen Lasten aufgenommen werden müssen oder der Untergrund ist für einen direkten Haftverbund nicht geeignet.
Aufgabe der Trennschicht ist es, der Estrichplatte bei Temperaturschwankungen oder hygrisch bedingten Änderungen ein ungehindertes Gleiten zu ermöglichen. Soll der Boden zudem vor aufsteigender Feuchtigkeit geschützt werden, enthält die Trennschicht eine Abdichtung. Estriche auf Trennschicht können unmittelbar genutzt oder mit einem Belag versehen werden. Eingesetzt werden sie in Kellerräumen und anderen untergeordneten Nebenräume, im Objekt- und Gewerbebereich, zur Reparatur von Verbundestrichen, sowie im Außenbereich für Terrassen und Balkone. Der Aufbau eines Estrichs auf Trennlage zeigt sich im Querschnitt von unten nach oben wie folgt:
- Belag (z.B. keramische Fliesen)
- Estrich
- Trennschicht, eventuell mit Abdichtung
- Rohdecke
Bei Unebenheiten oder Gefälle im Untergrund ist zwischen Rohdecke und Trennschicht eine Ausgleichsschicht nötig.
Bezeichnung
Nach DIN 18560-4 Estriche im Bauwesen - Teil 4: Estriche auf Trennschicht setzten sich die Bezeichnung Estriche auf Trennschicht in folgender Reihenfolge zusammen aus:
- Estrich
- DIN-Hauptnummer
- Kurzzeichen für Estrichart
- Druck- und Biegezugfestigkeitsklasse oder Härteklasse
- „T” für Trennschicht
- Nenndicke der Estrichschicht in mm.
Ein Estrich DIN 18560 - AS - IC15 - T 25 ist demnach ein Gussasphaltestrich AS der Härteklasse 15 (IC15) als Estrich auf Trennschicht mit 25 mm Nenndicke. Wird der Estrich auf Trennschicht unmittelbar genutzt, ist eine Verschleißwiderstandsklasse anzugeben.
Ausführung
Als Estrich auf Trennschicht kommen hauptsächlich Nass- und Fließestriche auf Basis von Calciumsulfat, Zement, Gussasphalt oder Magnesia zum Einsatz. Die Festigkeits- oder Härteklasse richtet sich nach der Nutzung. Die Estrichnenndicke sollte bei Gussasphaltestrichen 25 mm, bei Calciumsulfat- und Magnesiaestrichen 30 mm, bei Zementestrichen 35 mm und bei Kunstharzestrichen 15 mm nicht unterschreiten.
Trennschicht
Um Reibung am Untergrund zu verringern und um Festpunkte durch
Verschieben der Trennschicht in der Einbauphase zu verhindern, wird
die Trennschicht in der Regel zweilagig ausgeführt. Eine Ausnahme
bilden Gussasphaltestriche, hier genügt eine Lage. Trennschichten
können z.B. aus kunststoff- oder bitumengetränktem Papier,
Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke oder Rohglasvlies
hergestellt sein.
Randanschluss
Bei Nassestrichen ist die Trennschicht zur Ausbildung der Randfuge
an angrenzenden Bauteilen hochzuziehen. An den Wänden und anderen
aufsteigenden Bauteilen sind Randdämmstreifen mit einer Zusammendrückbarkeit
von mindestens 5 mm und angeklebten Folienstreifen anzuordnen. Die
Folienstreifen können entfallen, wenn die Abdeckung bis Oberkante
Randstreifen hochgezogen wird. Der Randdämmstreifen muss gegen
Lagenveränderung beim Einbringen des Estrichs gesichert sein.
Abdichtung (Dampfsperre)
Bei Bodenfeuchtigkeit oder nicht drückendem Wasser ist eine
Abdichtung vorzusehen. Diese darf den Estrich niemals direkt
berühren, sondern muss mit Gleitfolie überzogen werden.
Abdichtungsbahn und Folie dürfen keine chemischen Wechselwirkungen
eingehen, um die Dichtigkeit nicht zu gefährden.
Maßgebliches technisches Regelwerk ist DIN 18560 Estriche im
Bauwesen - Teil 4: Estriche auf Trennschicht.
Belegen mit Fliesen und Platten
Je nach vorgesehenem Nutzbelag, z.B. Fliesen und Platten, kommt der
Auswahl und Ausführung der Untergrundkonstruktion eine besondere
Bedeutung zu. Gerade bei Neubauten ist bei Estrichen auf
Trennschicht mit aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Untergrund zu
rechnen. So sollte gegebenenfalls, wie oben beschrieben eine
Abdichtung vorgesehen werden. Ob eine Abdichtung ausgeführt wurde,
ist für den Auftragnehmer Fliesen- und Plattenarbeiten nach
Ausführung nicht immer erkennbar.
Hinsichtlich der notwendigen/erforderlichen Ebenheit des
Untergrundes gemäß DIN 18202 Toleranzen im
Hochbau gelten die gleichen Sachverhalte, wie beim
Verbundestrich aufgeführt wurden.
Bei Estrichen auf Trennlage ist je nach Flächengröße und Grundriss
mit Bewegungsfugen zu rechnen. Sowohl vorhandene
Gebäudetrennfugen oder Bewegungsfugen innerhalb
der Untergrundkonstruktion als auch die Wand- bzw. Randfugen müssen
in den Fliesen- bzw. Plattenbelag übernommen werden. Diese sind
üblicherweise durch einen mindestens 5 mm breiten Randdämmstreifen
ausgebildet und dürfen weder durch Ausgleichsmaterialien noch durch
den Fliesenklebstoff verschlossen bzw. beeinträchtigt werden.
Zementestriche auf Trennlage neigen ggf. zu einem so genannten
„Schüsseln“. Schüsselungen entstehen z.B. durch das
unterschiedliche Austrocknungsverhalten des Estrichs; die
Oberfläche trocknet schneller ab als die Unterseite. Außerdem ist
nach der Belegung mit Fliesen oder Platten mit einer so genannten
„Rückverformung“ zu rechnen. Als Folgen sind hier Abrisse in den
Fugenbereichen zwischen Fliesen- bzw. Plattenebene und Unterkante
Sockelleisten und ggf. Risse in der Fußbodenkonstruktion
(Fliesen/Platten und Estrich) zu nennen.